Die DB hat gegenüber dem FairnessPlan e.V am Arbeitsgericht Frankfurt ein Auszahlungsverbot erwirkt, Leistungen an alle GDL-Mitglieder im DB-Konzern auszukehren. Nun kursieren in den sozialen Medien Verlautbarungen der evg, denen zufolge genau dieses Arbeitsgericht entschieden hat, dass der Fonds soziale Sicherung die Leistungen für seine Mitglieder weiterhin in allen Betrieben auszahlen darf.
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