Mit dem Tarifabschluss 2021 hat die GDL auch eine Regelung für die Gewährung der Reduzierung der Jahresarbeitszeit zur Entlastung älterer Arbeitnehmer, vulgo Besondere Teilzeit im Alter, bis Dezember 2023 vereinbart. Diese Regelung trat unter bestimmten Bedingungen in Kraft.
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