Streiks unterliegen dem übergeordneten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie dürfen nur dann geführt werden, wenn es keine andere Möglichkeit zur Durchsetzung der Forderungen einer Gewerkschaft mehr gibt.
Download: PDF aus Print-Ausgabe
Mehr zum Thema 'DBAG'
Studie zu kritischen Ereignissen im Bahnverkehr: Beteiligung erwünscht!