Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) überwacht die Einhaltung der Gesetze und Tarifverträge fürAuszubildende nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), Werksstudenten, Praktikanten und junge Arbeitnehmer. Sie ist zusammen mit dem Betriebsrat (BR) unabhängiger Ansprechpartner für Probleme, die in der Berufsausbil‐ dung auftreten und in wesentlichen Punkten an deren Lösung beteiligt. Sie gibt auch Empfehlungen bei Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis.

Wer kann die JAV wählen?

Alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Auszubildende oder Kollegen in einem berufsausbildungsähnlichen Verhältnis, Werksstudenten und Praktikanten dürfen wählen.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren darf jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin oder zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Arbeitnehmer gilt eine Altergrenze bis Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Berufsausbildung oder eines berufausbildungsähnlichen Verhältnis besteht keine Altersbegrenzung.

Was ist die JAV?

Die JAV ist eine Einrichtung, welche die Belange der jungen Mitarbeiter vertritt. Sie ist dabei rechtlich nichtselbstständig, sondern sie ist Partner des Betriebsrates
in allen Fragen, die ihren Zuständigkeitsbereich betreffen. Die allgemeinen Aufgaben der JAV sind in § 70 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten. Demnach hat sie Maßnahmen, die den von ihr vertretenen Mitarbeitern dienen, beim Betriebsrat zu beantragen.

Hierzu zählen vor allem folgende Aufgaben bei Fragen der Berufsausbildung:

  • Antrag auf Anschaffung bestimmter Lehrmittel
  • Vorschläge zum Ausbildungsablauf machen
  • Qualität der Ausbildung verbessern
  • darüber wachen, dass die zugunsten der jungen Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen,Vorschriften und Tarifverträge eingehalten werden
  • Überprüfung der Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)
  • Anregungen entgegenzunehmen und falls sie berechtigt sind, beim Betriebsrat auf Erledigung hinzuwirken
  • Vorschläge geben zur Urlaubsabwicklung, zur Ausbildungsorganisation usw.

Das Aufgabengebiet erstreckt sich somit auf sämtliche Tätigkeitsbereiche, die für jugendliche bzw. zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Mitarbeiter von Bedeutung sind. Die Durchführung dieser Aufgaben erfolgt dabei über den Betriebsrat, nicht in direkter Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Welche Beschäftigten werden von der JAV vertreten?

Die JAV vertritt (gem. § 60 (1) BetrVG) die Belange der Mitarbeiter die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also Jugendliche im Sinne des Jugendschutzgesetzes); das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die zu ihrer beruflichen Ausbildung beschäftigt werden.
Unter dem Begriff "zu ihrer Ausbildung beschäftigt" versteht man dabei nicht nur Azubi im klassischen Sinn, sondern alle Mitarbeiter, deren Verhältnis zum Betrieb den Sinn hat, berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dies sind z.B. Quereinsteiger, Werksstudenten, Praktikanten, etc.
Nicht zu den vertretenden Beschäftigten gehören Schüler, die lediglich ein kurzzeitiges Berufsvorbereitungspraktikum absolvieren (so genannte"Schnupperlehre").

Wie kommen unsere JAV'is zu ihrem Fachwissen über Tarifverträge und Gesetze?

Den Mitgliedern/-innen der JAV stehen, laut Gesetz, Schulungen zu.

Der Bildungsträger der GewerkschaftDeutscher Lokomotivführer (GDL), die BBuK GmbH bietet unter anderem Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen an. In den Schulungen vermitteln Referenten fundiertes Fachwissen für die tägliche JAV-Arbeit.
Wie auch für die Azubis, steht auch hier die praxisnahe Themenvermittlung für uns im Vordergrund.
Denn einegute Ausbildung ist der Grundstein für ein fundiertes Fach- und Hintergrundwissen im Berufsleben.

Für Fragen stehen euch die Bundesjugendleitung und die Bezirksjugendleitungen gerne zur Verfügung.

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