Zusammenschluss Regionalverkehre Start Deutschland (RVSD) / DB Regio

Wichtige Information zum Verschmelzungsverfahren

Zum 1. August 2026 ist die Verschmelzung der RVSD mit der DB Regio geplant. Der Arbeitgeber ist seiner Informationsplicht gegenüber der Belegschaft bislang nicht im erforderlichen Maß nachgekommen.

Zum 1. August 2026 ist die Verschmelzung der RVSD mit der DB Regio geplant. Der Arbeitgeber ist seiner Informationsplicht gegenüber der Belegschaft bislang nicht im erforderlichen Maß nachgekommen und wesentliche organisatorische und rechtliche Fragen bleiben ungeklärt. Wir fordern den Arbeitgeber auf, sämtliche Informationen unverzüglich bereitzustellen.

  • Unterrichtung nach § 613a BGB
    Im Rahmen des Verschmelzungsverfahrens müssen sämtliche Mitarbeiter ein Unterrichtungsschreiben gemäß § 613a BGB erhalten. Dieses Schreiben ist gesetzlich vorgeschrieben und soll euch über eure Rechte beim Betriebsübergang sowie über die konkreten rechtlichen Folgen der Verschmelzung informieren.
  • Neue Arbeitsverträge
    Nach bisherigem Wissenstand werden neue Arbeitsverträge nur für vereinzelte Funktionen aus dem Overhead-Bereich erforderlich sein. Für die große Mehrheit der Beschäftigten ist das nicht vorgesehen. Unsere klare Empfehlung: Unterschreibt keinen neuen Arbeitsvertrag, ohne euch vorher mit dem Betriebsrat oder der GDL beraten zu haben. Neue Verträge können bestehende Rechte und Besitzstände gefährden.
  • Fragen und Ansprechpartner
    Bei Fragen zu Auswirkungen auf euer Arbeitsverhältnis gilt:
    • Wendet euch zuerst an euren Arbeitgeber – er kennt die betrieblichen Gegebenheiten und kann konkret Informieren.
    • Fühlt ihr euch durch euren Arbeitgeber unzureichend informiert oder kommt er seiner Informationspflicht nicht nach, wendet euch an euren Betriebsrat. Führt Gespräche mit Personalverantwortlichen niemals allein – nehmt immer eine Vertrauensperson eurer Wahl hinzu, zum Beispiel ein Betriebsratsmitglied.
    • Bei weitergehenden rechtlichen Fragen steht euch auch die Gewerkschaft zur Seite.

Ihr habt ein Recht auf vollständige und rechtzeitige Information. Wir bleiben für euch dran.

 

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