Kaum ist – nach einigen Schwierigkeiten und Verzögerungen – dem Zugpersonal die Jahresplanung, welche tarifvertraglich noch nicht einmal gänzlich korrekt ist, bei erixx Holstein bekannt gegeben worden, da möchte sie der Arbeitgeber auch schon wie-der einkassieren. Und die Monatsplanung März? Hier ist der zwingende Termin der Bekanntgabe ebenfalls schon längst überschritten.
Da fragt man sich, was ist da eigentlich misszuverstehen? „Persönliche Planungssicherheit“ – so steht es im Tarifvertrag. Das gilt für die Jahres-, Monats- und Wochenplanung – nachzulesen im §3 Abschn. III des Konzern-Rahmentarifvertrages für das Zugpersonal! Und wie das mit Verträgen so ist, ergeben sich da-raus Rechte und Pflichten, und zwar für beide Seiten. Hier greift der Arbeitgeber durch das Zurückziehen der ausgereichten Jahrespläne, aus welchen Gründen auch immer, tief in das Recht der Arbeitnehmer ein, und das zum wiederholten Mal. Gleiches gilt für die noch nicht bekannt gegebene Monatsplanung März.
Darüber hinaus müssen wir feststellen, dass einige Schichten bei erixx Holstein nicht den tarifvertraglichen Regelungen entsprechen. Schlimmer noch: Auch bezüglich der Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz sind uns Verstöße bekannt geworden. Die GDL-Fraktion des Konzernbetriebsrats NETINERA ist hier aktiv.
Bei allem Verständnis für die Probleme, die bei der Aufnahme von Verkehrsleistungen entstehen können, ist nun mal Schluss mit lustig. Die Arbeitnehmer der erixx Holstein haben ein Anrecht auf die Einhaltung der tariflichen Regelungen zur Planungssicherheit – wie bei allen anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen auch, die durch die GDL tarifiert werden. Die Planungssicherheit garantiert den Arbeitnehmern eine ausgewogene Teilnahme am gesellschaftlichen wie familiären Leben.
PS: Der Presse war zu entnehmen, dass es für die Fahrgäste der erixx Holstein Entschädigungen für die in der letzten Zeit aufgetretenen Unannehmlichkeiten gibt. Und was ist mit dem Zugpersonal, dass täglich versucht, erixx Holstein am Rollen zu halten?