GDL-Bezirk Süd-West
SWEG | Vorsicht Falle!!! SWEG versucht GDL-Mitglieder über den Tisch zu ziehen
Trotz positivem Tarifabschluss und dem festen Ziel der Verbesserung der Tarifpartnerschaft unterlässt es der Arbeitgeber SWEG nicht, tendenziös und unterschwellig die GDL-Mitglieder – und insbesondere deren Errungenschaften - zu bekämpfen.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Vorsicht Falle!!! SWEG versucht GDL-Mitglieder über den Tisch zu ziehen
Trotz positivem Tarifabschluss und dem festen Ziel der Verbesserung der Tarifpartnerschaft unterlässt es der Arbeitgeber SWEG nicht, tendenziös und unterschwellig die GDL-Mitglieder – und insbesondere deren Errungenschaften - zu bekämpfen. Neuestes Beispiel ist die einseitig und fehlerhaft gerichtete Abfrage an die GDL-Mitglieder zur Abwahl der tariflichen Normen zur persönlichen Planungssicherheit. Hintergrund ist, dass immer mehr Beschäftigte im Unternehmen der SWEG erkennen, welchen Mehrwert diese Planungsnormen im völlig unregelmäßigen und vor allem instabilen Eisenbahnbetrieb haben. Sie schützen die GDL-Mitglieder vor ständigen Schichtabweichungen und vor Eingriffen in die Freizeit, die nur durch die Planungsnormen rechtsverbindlich durch den Arbeitnehmer abgelehnt werden können.
Durch interne Mitteilung (PS/3/2024) gibt sich nun in einer Abfrage die SWEG größte Mühe, mit Falschbehauptungen und deutlichen Androhungen von Benachteiligungen den GDL-Mitgliedern die Anwendung der Planungsnormen auszureden. So droht er an, dass ein Fahren in gewünschten Schichtlagen nicht mehr möglich sei, oder „wunschfreie“ Tage nicht mehr genehmigt werden könnten“. Das, was bisher Praxis im gegenseitigen Miteinander war, soll also den Widerwilligen entzogen werden. Es ist ganz offenkundig und unverhohlen das Ziel der SWEG, GDL-Mitglieder, die sich gegen die Abwahl von Planungssicherheit entscheiden, zu benachteiligen. Getreu dem Motto: „Lässt du dich von uns nicht gegenwehrlos in deiner zugesagten Freizeit rumkommandieren, so wirst du schon sehen, was du davon hast.
Auch die Aussage, der komplette Urlaub müsse bereits im Vorjahr verplant sein, ist schlichtweg glatter Unfug. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. So heißt es im § 28 Abs. 6 ZugTV: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr beantragt werden… Demnach haben also die Mitarbeiter auch unterjährig für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Beantragung von nicht verplantem Urlaub. Gleichwohl ist sogar in Absatz 4 beschrieben, dass die Urlaubsplanung – wie bisher auch – betrieblich geregelt wird.
Wir raten allen GDL-Mitgliedern, sich nicht in derart perfider Form beindrucken zu lassen. Sofern Fragen hinsichtlich der tariflichen Regelungen und deren Anwendung bestehen, sind die GDL-Betriebsräte und der Bezirk Süd-West jederzeit für Euch da.