GDL-Bezirk Süd-West

SWEG | Tarifbindungserklärung

SWEG Abgabe der Tarifbindungserklärung

Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist wirken nun rückwirkend seit dem 1. Mai 2023 die guten tariflichen Regelungen der GDL. Die besseren
Entgelt-, Zulagen- und Arbeitszeitregelungen finden ausschließlich auf GDL Mitglieder Anwendung. Tarifverträge wirken nach Tarifvertragsgesetz (TVG) zwischen dem tarifgebundenen Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmer unmittelbar und zwingend. Dabei ist die Durchführungs- bzw. Erfüllungspflicht, welche sich aus §242 BGB ergeben, ein wesentlicher Bestandteil und untermauern dabei nochmals die Regelungen aus dem TVG. Mit der Abgabe der Tarifbindungserklärung (Vordrucke bei der Ortsgruppe) und der nachgelagerten Mitgliedsbestätigung durch die GDL an den Arbeitgeber, werden die Tarifverträge der GDL unmittelbar und zwingend an
das bestehende Arbeitsverhältnis verankert.

Eine Änderung oder ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich!

Übernahme von Besitzständen

Diese hat die GDL im ZugTV-SWEG Teil D in den Sicherungsregelungen definiert oder sogar in Gänze uneingeschänkt übernommen.
Sicherungregelungen gibt es z.B. zum Erholungsurlaub, Umzugskosten und Trennungsentschädigung oder dem besonderer Kündigungsschutz. Übernommen wurden z.B. die Regelungen zur Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (PKDE), welche in gewohnter Form auch zukünftig für alle Kolleginnen und Kollegen zur Anwendung kommen.

Alle betrieblichen Regelungen (Betriebsvereinbarungen) stehen in keinem Zusammenhang mit Tarifverträgen und kommen weiterhin uneingeschränkt zur Anwendung.

Aushang zum herunterladen

Tarifbindungserklärung SWEG zum herunterladen

zurück