Tarifkonflikt Saarbahn

Stellungnahme der GDL zu Aussagen im Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 03.11.2026

Die jüngsten Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon zum Tarifkonflikt bei der Saarbahn offenbaren vor allem zweierlei: eine bemerkenswerte Distanz zu den tatsächlichen Ursprüngen und heutigen Gegebenheiten dieses Konflikts sowie ein fehlgeleitetes Verständnis von Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit und gewerkschaftlicher Wahlfreiheit, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufhorchen lassen sollte.

Wer behauptet, es gelte das Prinzip „ein Betrieb, eine Gewerkschaft“, und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gleichzeitig als eine Organisation bezeichnet, „die sich Gewerkschaft nennt“, sollte zunächst einen Blick auf die Rechtslage werfen. Einen Grundsatz „ein Betrieb, eine Gewerkschaft“ gibt es nicht. Selbst das Tarifvertragsgesetz geht ausdrücklich davon aus, dass ein Arbeitgeber an Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften gebunden sein kann. Vor allem aber schützt das Grundgesetz die freie gewerkschaftliche Betätigung der Beschäftigten. Die GDL selbst kämpft als älteste Gewerkschaft Deutschlands bereits seit 1867 für die Rechte und besseren Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

GDL-Bundesvorsitzender Mario Reiß:

„Unsere Mitglieder bei der Saarbahn haben sich seit dem ersten GDL-Tarifvertrag bei der Saarbahn im Jahr 2009 durchgängig und bewusst für die GDL entschieden. Welche Gewerkschaft Beschäftigte vertritt, entscheiden weder Herr Nagel noch Herr Commerçon und auch keine politische Partei. Das entscheiden allein die Arbeitnehmer selbst. Wer ihnen dieses Recht abspricht oder ihre gewählte Gewerkschaft sprachlich überhaupt erst als solche infrage stellt, offenbart ein bemerkenswertes Verhältnis zu den demokratischen Grundrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.“

Dass ausgerechnet ein führender SPD-Politiker nun dieses Verständnis gewerkschaftlicher Wahlfreiheit vertritt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Schließlich wurde bereits das Tarifeinheitsgesetz 2015 unter der damaligen SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geschaffen – mit dem erklärten Anspruch, Tarifkollisionen zu vermeiden und Kooperation zu fördern. Der Saarbahn-Konflikt zeigt aus Sicht der GDL eindrücklich, wie wenig dieses Instrument zur Befriedung beiträgt, wenn es stattdessen genutzt wird, um eine bestehende Tarifpartnerschaft zurückzudrängen: Der Konflikt wird nicht gelöst, sondern weiter verschärft.

Auch Commerçons Vorwurf einer angeblichen „Spaltung“ stellt aus Sicht der GDL Ursache und Wirkung auf den Kopf. Die GDL ist – wie erwähnt – seit 2009 Tarifpartner der Saarbahn. Über viele Jahre hinweg bestand diese Tarifpluralität, ohne dass daraus ein vergleichbarer Konflikt entstand. Nicht die GDL hat dieses Verhältnis 2026 infrage gestellt. Die Arbeitgeberseite hat erklärt, die Tarifpartnerschaft mit der GDL nicht mehr fortsetzen zu wollen.

Reiß:

„Wir vertreten heute dieselben Eisenbahner, deren Interessen wir seit vielen Jahren vertreten. Neu ist nicht unser Anspruch auf Tarifpartnerschaft. Neu ist der Versuch, uns diese langjährige Tarifpartnerschaft zu nehmen. Wer daraus anschließend einen Spaltungsversuch der GDL konstruiert, verdreht den tatsächlichen Verlauf dieses Konflikts.“

Ebenso falsch ist der Eindruck, die GDL verweigere sich einer Lösung. Sie hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie sowohl zu Verhandlungen als auch zu einer Vermittlung oder Schlichtung bereit ist.Voraussetzung ist allerdings, dass ein solches Verfahren einen Tarifabschluss zum Ziel hat.

„Wir können über Entgelt, Arbeitszeit, Zulagen und jeden anderen tariflichen Punkt verhandeln und auch schlichten. Was man nicht schlichten kann, ist die Frage, ob die GDL überhaupt noch Tarifpartner ihrer eigenen Mitglieder sein darf. Eine Schlichtung kann einen Tarifvertrag ermöglichen, jedoch nicht eine Tarifpartei beseitigen. Grundrechte sind weder verhandelbar noch schlichtbar!“

Dass solche Äußerungen ausgerechnet vom Vorsitzenden einer SPD-Landtagsfraktion kommen, ist für die GDL besonders bemerkenswert. Eine Partei, die ihren politischen Anspruch traditionell auch mit der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen verbindet, muss sich daran messen lassen, wie sie mit der freien gewerkschaftlichen Entscheidung von Beschäftigten umgeht – gerade dann, wenn diese Entscheidung einem Arbeitgeber und einer DGB-Gewerkschaft nicht gefällt.

Reiß abschließend:

„Herr Commerçon sollte sich entscheiden, ob er zur Lösung dieses Konflikts beitragen oder lediglich die Argumentation des Arbeitgebers wiederholen möchte. Wer es ernst mit Arbeitnehmerrechten und Tarifautonomie meint, muss zunächst akzeptieren, dass Beschäftigte ihre Gewerkschaft selbst wählen. Die GDL lässt sich weder von der Saarbahn noch von der Politik aus diesem Betrieb herausdefinieren.

Wir bleiben bereit, diesen Konflikt am Verhandlungstisch zu lösen. Dafür braucht es keine Belehrungen über die Gewerkschaftswahl unserer Mitglieder, sondern endlich wieder ernsthafte Tarifverhandlungen.“

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