Das ist das Ergebnis nach drei sehr konstruktiven Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeber am 20. März 2019. Damit kommen für die Kollegen bei Start Unterelbe ab dem 1. Januar 2019 grundsätzlich alle Tarifverträge des DB-Konzerns zur Anwendung.
Um die bestehende Jahresschichtplanung bei Start Unterelbe nicht unterjährig abzuändern, bleibt im Kalenderjahr 2019 zunächst das Ruhetagsregime der metronom erhalten. Ab dem Kalenderjahr 2020 gelten dann die Arbeitszeitregelungen der GDL-Tarifverträge des DB-Konzerns.
Ebenfalls ab 2020 gelten zudem die Regelungen der Themen Urlaub, Zusatzurlaub für Nachtarbeit, Wahlmodell sowie Entgelt und Zulagen, sodass pünktlich zur Einführung der neuen Zulagenstruktur auch die Kollegen von Start Unterelbe davon partizipieren. Darüber hinaus bleiben gegebenenfalls bestehende Besitzstände von metronom selbstverständlich weiterhin erhalten und werden entsprechend der Bestandregelungen weiter behandelt.
Ebenfalls erhalten bleibt der bekannte monatliche Abrechnungszeitraum, inklusive des anschließenden zweimonatigen Ausgleichszeitraums. Ferner werden die Regelungen zur Überstundenbegrenzung sowie die Freistellung für Maßnahmen des FairnessPlans, dem die Start Unterelbe zum 1. Juli 2019 beitritt, sinngemäß angewendet.
Ein loses Ende gibt es allerdings noch – die betriebliche Altersvorsorge. Hier bedarf es weiterer Prüfungsschritte, unter anderem um jedwede Schlechterstellung der Kollegen zu vermeiden. An diesem Punkt sind sich die Verhandlungspartner indes einig: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
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