Regionalverkehre Start Deutschland

Noch offene Details

Im Rahmen des Tarifabschlusses mit der DB vereinbarte die GDL, dass alle bei der DB Regio AG gültigen tarifvertraglichen Regelungen auch bei der Regionalverkehre Start Deutschland GmbH und deren operativ tätigen Unternehmen anzuwenden zu sind. Das ist derzeit die Start Unterelbe GmbH.

Es ist allerdings möglich, Regelungen zeitlich befristet oder gar nicht einzuführen. Das war Gegenstand der Tarifverhandlungen am 29. Januar 2019 in Frankfurt. Außerdem ist die Überleitung der unterschiedlichen Regelungen zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge von metronom (Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen, PKDE) und DB Regio (DEVK-Pensionsfonds) ein Regelungskomplex, bei dem es auf Präzision ankommt, da anderenfalls Verschlechterungen der betrieblichen Altersvorsorge der Ex-metronom-Arbeitnehmer möglich sind. Insoweit bitten wir noch um Geduld, auch wenn die PKDE bereits unter Fristsetzung die Optionen der Arbeitnehmer aufgezeigt hat. Letztendlich ist es möglich, dass es in Ausnahmefällen zu Verschlechterungen für die Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Vergütung kommen kann, da metronom z.B. die Leistungs- und Treueprämie gewährt hat, die es bei DB Regio nicht gibt.

Die Liste der Verhandlungsthemen ist also lang. Da GDL und Arbeitgeber erstmalig einen Tarifvertrag für die Start-Gesellschaften verhandeln, ist eine Reihe von Fragen offen geblieben. Geregelt werden konnte bereits, dass es zunächst beim bisherigen Zulagensystem bleibt. Ab 1. Januar 2020 wird das dann für DB Regio gültige, neue Zulagensystem (siehe GDL Magazin VORAUS 1-2/2019, Einleger DB-Tarifabschluss) eingeführt. Auch z.B. die Anwendung des Tarifvertrags über besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit war am Ende unstrittig. Dass das komplette materielle Niveau der DB Regio zur Anwendung kommt, hat sowieso niemand bestritten.

Am 15. Februar 2019 geht es deshalb in Frankfurt in eine zweite Runde, die dann hoffentlich die abschließende Einigung bringt.

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