Die GDL hat Transdev vertragsgemäß Nachverhandlungen angeboten, nachdem die mit der Deutschen Bahn vereinbarte Arbeitszeitabsenkung erst ein Jahr später beginnt. Transdev hat es jetzt in der Hand, gegenüber den eigenen Mitarbeitern echte Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen und nicht auf einer Verschiebung der Arbeitszeitabsenkung zu bestehen.
Mit dem Tarifabschluss vom 3. Februar 2024 haben sich Transdev und GDL auf eine Arbeitszeitverkürzung bis zur 35-Stunden-Woche verständigt. Diese beginnt im Jahr 2025 und endet im Jahr 2028. Wie auch mit allen anderen Wettbewerbsbahnen hat die GDL mit den Transdev-Unternehmen eine Nachverhandlungsklausel vereinbart, die für den Fall greift, dass die GDL, die mit Transdev vereinbarte Arbeitszeittreppe nicht bei allen Unternehmen eins zu eins umsetzt.
Nachdem die GDL mit der Deutschen Bahn eine Arbeitszeitabsenkung vereinbart hat, die ein Jahr später beginnt, ein Jahr später endet und durchgehend um eine halbe Wochenarbeitsstunde abweicht, hat die GDL Transdev über diese Abweichung informiert und gemäß der Klausel Nachverhandlungen angeboten.
Diesbezüglich wird es am 20. Juni 2024 in Berlin einen Verhandlungstermin geben, an dem alle Mitglieder der Tarifkommissionen bei den Transdev-Unternehmen teilnehmen werden.
Wenn es nach Transdev geht, wird die Treppe angepasst und die Arbeitszeitabsenkung einfach verschoben. Echte Wertschätzung würde allerdings bedeuten, dass Transdev sich dazu bereit erklärt, über die Beibehaltung der derzeitigen Treppe zu verhandeln – so wie es auch NETINERA mit der GDL getan hat.
Der NETINERA-Konzern hat am Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung im Jahr 2025 festgehalten und wird die 35-Stunden-Woche bereits im Jahr 2028 erreichen, nur die Stufen der Treppe wurden leicht modifiziert. Die GDL bewertet dies als außerordentlich positiv und schätzt das Handeln dieses Arbeitgebers. Echter Wertschätzung folgen Taten im Sinne der Beschäftigten.
Wenn Transdev darauf besteht, die Treppe der Deutschen Bahn zu übernehmen, muss das die GDL aufgrund der Nachverhandlungsklausel akzeptieren. Damit hat es allein der Arbeitgeber in der Hand und er kann nun beweisen, dass er es mit der Wertschätzung ernst meint!