Deutsche Bahn AG – Tarifeinheitsgesetz
Klarheit durch Notar – GDL im Betrieb DB Regio AG Südbaden stets in der Mehrheit!
Im Verfahren gegen die tendenziöse Anwendung des § 4a TVG (Tarifvertragsgesetz), dem sogenannten Tarifeinheitsgesetz, bei der Deutschen Bahn AG konnte die GDL im Betrieb DB Regio AG Südbaden einen wichtigen Etappensieg erringen.
Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Mehrheitsfeststellung haben wir uns vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erfolgreich auf ein neutrales Zählverfahren durch einen Notar geeinigt. Dabei wurde sichergestellt, dass unsere Mitgliederlisten nicht offengelegt werden müssen – ein bedeutender Schutz eurer Daten und eurer gewerkschaftlichen Freiheit!
Der Notar hat bei allen zurückliegenden Kollisionszeitpunkten in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgestellt, dass die GDL im Betrieb stets die Mehrheit hat und hatte. Diese notariell bestätigten Ergebnisse werden nun gerichtlich als Beweis eingebracht.
Wir erwarten daher eine endgültige gerichtliche Entscheidung zu unseren Gunsten und gegen die fehlerhafte Anwendung des TEG durch den Arbeitgeber.
Doch eines ist bereits heute klar:
Der selbst ernannte „beste Arbeitgeber“ wird weiterhin versuchen, die Interessen seiner Hausgewerkschaft tendenziös zu bevorzugen – und dies auf dem Rücken der GDL und ihrer Mitglieder!
Es zeigt sich erneut:
Die DB AG wendet gesetzliche Regelungen nach wie vor nicht rechtssicher und neutral an, sondern benutzt sie gezielt gegen die GDL und ihre Mitglieder. Dass dies kein Einzelfall ist, zeigte auch das Vorgehen gegen die GE-Einrichtung FairnessPlan e.V., bei dem ein Gericht bereits die rechtswidrige Anwendung durch den Arbeitgeber bestätigt hat.
Wir bleiben dran – für eure Rechte, für echte Tarifpluralität und gegen jede Form von gewerkschaftlicher Benachteiligung. Die GDL geht davon aus, dass dieser Etappensieg auch eine Ausstrahlwirkung für die weiteren TEG-Verfahren haben wird!
GDL: stark – unbestechlich – erfolgreich