Klare Kante zeigen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Zweifel, mit Rostock-Warnemünde wurde der Veranstaltungsort für die Betriebsrätefachkonferenz wieder einmal gut gewählt: Die mecklenburgische Hansestadt ist nicht nur ein wichtiger Knotenpunkt für den Schiffs- und Güterverkehr, sondern auch eine traditionsreiche Eisenbahnerstadt.

Doch nicht nur Lage und Historie passten, auch die von Frühjahrsstürmen geprägte Anfahrt und der raue Ostseewind entsprachen der Gefühlslage vieler GDL-Betriebsräte. Denn Gegenwind bläst ihnen auch in den Betrieben entgegen, wo ihre Arbeit immer häufiger und mitunter empfindlich gestört wird. Ein aktuelles Beispiel ist die Umsetzung der Tarifverträge, die vielerorts auf den weiterhin hartnäckigen Widerstand der Arbeitgeber und anderer interessierter Akteure stößt. Aber sind diese und andere Blockadeversuche noch ein legitimer Teil der üblichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat? Oder werden damit Grenzen überschritten und gar die betriebsverfassungsrechtlich klar definierte Verpflichtung zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien außer Kraft gesetzt? Ist das Postulat gegenseitigen Vertrauens also zu einer leeren Floskel verkommen – oder wird es in der Praxis tatsächlich noch mit Leben erfüllt?

Endgültige Antworten auf diese Fragen sind angesichts der komplexen, sich immer wieder wandelnden Realität kaum möglich und letztlich auch nicht gewollt. Die Konferenz zielte vielmehr darauf ab, die Betriebsräte für die bestehenden Probleme zu sensibilisieren, ihnen Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben und sie so für den betrieblichen Alltag zu stärken. Klar ist ohnehin: Ein Betriebsrat der GDL knickt bei Widerständen nicht ein, sondern zeigt klare Kante und findet Lösungen im Sinne der Beschäftigten.

Wer die GDL kennt, weiß, dass wir auch bei anderen Themen nicht einknicken. So haben wir uns auf der planmäßigen Hauptvorstandssitzung Anfang März intensiv mit dem Personalmangel im Eisenbahnwesen befasst, dessen Ursachen benannt und Forderungen zu seiner Behebung formuliert (Seite 8 bis 9).

Und auch beim Dauerbrenner Tarifeinheitsgesetz bleiben wir am Ball. Nachdem die Bundesregierung das Gesetz im Stile einer Bananenrepublik heimlich still und leise durchgedrückt hat, klagen wir als GDL beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut dagegen, wie unser Dachverband dbb auch (Seite 12). Für die GDL gilt weiterhin die Devise: Ob Arbeitgeber oder Gesetzgeber – wer zu weit geht, dem zeigen wir die Grenzen auf.
Claus Weselsky

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