Tarifeinheitsgesetz

GDL-Tarifvertrag nur noch nach Tarifbindungserklärung

GDL-Mitglieder müssen bis 30. September eine Tarifbindungsanzeige bei der DB AG abgeben.

Damit GDL-Mitglieder der Deutschen Bahn AG auch in den Betrieben, in denen andere vermeintliche Mehrheitstarifverträge gelten, ab dem 1. Januar 2027 von ihrem GDL-Tarifvertrag profitieren können, müssen sie bis zum 30. September bei der DB eine Tarifbindungserklärung zur GDL abgeben.


Wir klären aktuell mit der DB AG, wie das Verfahren dazu aussehen wird. Mitte Juli können wir euch mehr dazu sagen. Wer als GDL-Mitglied seinen GDL-Tarifvertrag nutzen will, muss sich allerdings persönlich darum kümmern, indem er die Tarifbindungserklärung abgibt, ergänzt um eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der GDL.


Wer bisher kein Mitglied der GDL ist und ab dem kommenden Jahr den Tarifvertrag für sich nutzen will, muss bis Ende August in die GDL eingetreten sein.


Zum Tarifabschluss der GDL gehören nachhaltige Entgelt- erhöhungen, die Einführung einer Erfahrungsstufe 8, die Strukturreform des Entgeltsystems, mit dem weitere Entgelt-erhöhungen einhergehen. Außerdem sind Erhöhungen der Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen über die allgemeinen Entgelterhöhungen hinaus vereinbart, die aber erst ab 1. Januar 2028 für GDL-Mitglieder zur Anwendung kommen. Deutliche Verbesserungen der Vergütungen für Ausbilder und Prüfer des Zugpersonals und in den Werkstätten sind ebenfalls vereinbart.
Die Entgelthöhe wird von der derzeit im GDL-System gültigen 37-Stunden-Woche auf die in „blauen Betrieben“ gültige 39-Stunden-Woche hochgerechnet.
 

Also: GDL-Mitglied zu sein, lohnt sich!

 

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