Die Teilabbedingung des Tarifeinheitsgesetzes für GDL-Mitglieder in den sogenannten „Blauen Betrieben“ wurde in der letzten Tarifrunde verbindlich vereinbart.
DB AG – Teilabbedingung Tarifeinheitsgesetz
GDL-Tarifverträge kommen endlich bei Euch an
Die Teilabbedingung des Tarifeinheitsgesetzes für GDL-Mitglieder in den sogenannten „Blauen Betrieben“ wurde in der letzten Tarifrunde verbindlich vereinbart.
Für GDL-Mitglieder gelten ab 2027 die GDL-Entgelttabellen
Ab dem Jahr 1.1.2027 profitieren GDL-Mitglieder in den „Blauen Betrieben“ von den Entgelttabellen der GDL, hochgerechnet auf die 39-Stunden-Woche. Gerade für Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst bedeutet das eine spürbare und deutliche Einkommenssteigerung. Auch der wichtige FDU-TV wirkt dann wieder vollumfänglich.
Keine Zustimmung Anderer erforderlich!
Im Gegensatz zu einer gemeinsamen „Mehrheitsfeststellung“ braucht es dafür keine Zustimmung Anderer. Wer etwas anderes behauptet, verbreitet entweder im Eigeninteresse bewusst Falschinformationen oder hat das Verfahren nicht verstanden.
Anzeige beim Arbeitgeber bis spätestens 30. September 2026
Damit die GDL-Tarifverträge ab 2027 angewendet werden können, muss die GDL-Mitgliedschaft dem Arbeitgeber bis spätestens 30. September 2026 angezeigt werden. Wie genau dieses Anzeigeverfahren abläuft, wird noch bekanntgegeben. Das Verfahren ist zwischen der GDL und der DB AG noch nicht abschließend abgestimmt.
Wichtig: Was ändert sich 2027 – und was erst 2028?
Hinweise für 2027 | Hinweise 2028 |
Findet Anwendung:
| Findet zusätzlich Anwendung:
|
Bleibt unverändert:
Änderungen zum Urlaubswahlmodell (unabhängig von der Tarifbindung) müssen weiterhin bis spätestens 30. Juni angezeigt werden | Achtung: Die Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit finden noch keine Anwendung |
Die Richtung ist klar:
GDL-Mitglieder profitieren. GDL-Tarifverträge kommen an.
Falschinformationen ändern daran nichts.
Heißt also: Rechtzeitig in der GDL organisieren.