GDL-Bezirk Süd-West
GDL-Bezirk Süd-West | Änderungsmitteilung nach Entgelterhöhung
Mit den wirksamen Tarifabschlüssen in den Unternehmen der Deutschen Bahn AG und vielen weiteren Tarifpartnern erhalten die Beschäftigten weitere Entgelterhöhungen.
Änderungsmitteilung nach Entgelterhöhung
Mit den wirksamen Tarifabschlüssen in den Unternehmen der Deutschen Bahn AG und vielen weiteren Tarifpartnern erhalten die Beschäftigten weitere Entgelterhöhungen. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unseren Aushang von Mitte Juli verweisen, in dem wir auf die Mitteilung jeglicher Änderungen vom Mitgliedsdaten – auch zum Entgelt aufmerksam gemacht hatten.
Wir bitten daher nochmals – egal ob Eingruppierung, Teilzeit, Änderung Wahlmodell, Elternzeit, Betrieb, Tätigkeit, Kontaktmöglichkeiten (private E-Mailadresse/Mobil- und Festnetznummer) oder Adresse? – alle persönlichen Änderungen, an die GDL zu melden. Eine automatische Anpassung erfolgt nicht.
Für die Arbeit in der GDL sind die korrekt hinterlegten Daten unserer Mitglieder in der Mitgliederverwaltung überaus wichtig. Ob bei der Mehrheitsfeststellung in den Betrieben, der Verteilung von Informationsmaterial, der Organisation von Veranstaltungen oder dem Versand von Unterlagen. Um die Daten zu überprüfen, sende aktuelle Mitgliederdaten an die E-Mailadresse mitgliederverwaltung@gdl-sw.de. Alternativ kannst Du auch den Vordruck „Meldebogen §6 Abs. 2. b) der GDL-Satzung“ bei Deiner Ortsgruppe erhalten und ausgefüllt dort wieder abgeben.
AKTUALISIERUNG DEINER DATEN
mitgliederverwaltung@gdl-sw.de
Für die Inanspruchnahme von satzungsgemäßen Leistungen wie z.B. Privat- und Familienrechtsschutz, Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Beruf oder dem Streikgeld ist außerdem die korrekte Entrichtung des Beitrags nach Beitragsordnung erforderlich. Nur eine korrekte Beitragszahlung berechtigt zur Inanspruchnahme von Leistungen der GDL. Zudem gehört es in einer Solidargemeinschaft dazu, dass alle gleichermaßen behandelt werden können – mit den gleichen Rechten und Pflichten.
Der Beitrag berechnet sich nach der aktuellen Beitragsordnung der GDL.