Offenkundig ist es im Bereich der evg-Tarifverträge sowie im Bereich des EVU FZITV AGV MOVE GDL und des TVA AGV MOVE GDL zu einer fehlerhaften Anwendung bei der Übertragung der Stunden für den Zusatzurlaub für Nachtarbeit (ZUS) zum Jahreswechsel gekommen. Doch dank der kompetenten Arbeit der GDL-Betriebsräte im DB-Konzern konnte wohl Schlimmeres verhindert werden!