Entwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung unter Berücksichtigung einer amtsangemessenen Besoldung

Um einerseits die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten und anderseits die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes zur amtsangemessenen Besoldung umzusetzen, sieht der Entwurf folgende Kernpunkte vor:

Wir rechnen frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren. Bleiben wir also gespannt!

 

Aushang

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