Das ist das Ergebnis der zweiten Verhandlungsrunde bei der NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft am 12. März 2019 in Hamburg. Zwar konnte beim Entgelt keine Annäherung erzielt werden, jedoch wurde in weiteren zentralen Punkten Einvernehmen erzielt.
Vorbehaltlich einer Gesamteinigung werden die Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 wirken. Damit einhergehend wird die Qualität der tariflichen Ruhetagsregelungen deutlich ausgebaut. So müssen sodann etwa alle Wochenendruhen planmäßig mindestens 60 Stunden dauern. Für die nordbahn ist vollkommen klar, dass der bestehende „Turnus-Plan“ auch nach der Einführung der neuen Planungsnormen bestehen bleibt, sodass die tarifvertragliche Fixierung eher der guten Ordnung dient. Auch über Verbesserungen beim Zusatzurlaub für Nachtarbeit ab 2020 einigte man sich. Ferner wird die nordbahn der gemeinsamen Einrichtung für soziale Zwecke beitreten, lediglich der Zeitpunkt ist noch offen. Die GDL hält den Beitritt im Kalenderjahr 2019 für zwingend notwendig.
Außerdem wurde das Thema Fahrdienstuntauglichkeit gelöst. Die nordbahn ist sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und so werden Regelungen sowohl für die vorübergehende als auch für die dauerhafte Fahrdienstuntauglichkeit vereinbart.
Völlig offen ist hingegen noch das Thema Wahlmodell, bei dem der Arbeitgeber keine akzeptablen Überlegungen vorlegte. Auch bei der Laufzeit des Tarifvertrages klafft noch eine Lücke. Diese soll nach dem Willen des Arbeitgebers 36 Monate andauern, doch das ist für die GDL viel zu lange. Das Thema Wahlmodell sowie das maximale Laufzeitende Februar 2021, gekoppelt mit einer marktgerechten Vergütungserhöhung und Zulagen auf Niveau des Marktführers sind abschlussrelevant. Die GDL ist zuversichtlich, dass bei der Abschlussrunde am 9. April 2019 hierzu Lösungen erarbeitet werden können.
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