GDL-Bezirk Süd-West

Deutsche Bahn AG | Unwissen mit beträchtlichen Lücken

Gebetsmühlenartig wird die angebliche Bedeutung des Wahlmodells von zusätzlich zwölf Tagen Erholungsurlaub einer anderen Gewerkschaft wiederholt.

DB AG - Wahlmodell Urlaub (12-Tage)

Unwissen mit beträchtlichen Lücken

Gebetsmühlenartig wird die angebliche Bedeutung des Wahlmodells von zusätzlich zwölf Tagen Erholungsurlaub einer anderen Gewerkschaft wiederholt. Dabei wird versucht, die Belegschaft mit Falschinformationen zu verunsichern, Stimmung gegen den Tarifabschluss der GDL zu verbreiten und die eigene abwanderungsbereite Mitgliedschaft mit Placebos zu halten.

Hintergrund dieser Verlautbarungen ist der von der GDL getroffene Kompromiss im Zusammenhang mit der schrittweisen Absenkung der Arbeitszeit um drei Wochenstunden und dem damit verbundenen Wegfall von dem 12-Tage Urlaubswahlmodell (6-Tage Urlaubswahlmodell bleibt erhalten) ab 2026. Das Entgelt für den bisher erkauften zwölftägigen Urlaub erhalten die Kolleginnen und Kollegen im Gegenzug selbstverständlich zurück.

Kompromiss auf Augenhöhe


Durch die Absenkung der Wochenarbeitszeit bei Schichtarbeitnehmern müssen durchschnittlich sieben Schichten im Jahr weniger geleistet werden. Diese zusätzlichen freien Tage sind, im Gegensatz zum 12-Tage Urlaubswahlmodell (2,62 Prozent Entgeltverzicht), arbeitgeberfinanziert. Somit erreichen wir mit der 35-Stunden-Woche zusätzlich ca. 22 arbeitgeberfinanzierte freie Tage und verzichten als Kompromiss auf 6 selbstfinanzierte Tage Urlaub. Wer also rechnen kann ist klar im Vorteil!

Dennoch wird weiter das tote Pferd geritten - und zwar fernab jeglicher Realität. Schaut man in die Betriebe der Deutschen Bahn AG, waren z.B. bei der - noch nicht von der GDL tarifierten - DB InfraGO AG im Jahr 2023 gerade einmal 70 Prozent der Urlaubsansprüche abgewickelt. Offenbar ist man nicht einmal dort selbst in der Lage sicherzustellen, dass genau der Urlaub – der geschützt werden soll, auch abgegolten wird. Ganz im Gegenteil. So wird die Auszahlung des Erholungsurlaubes oder die Abgeltung der Freizeitansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen ins Langzeitkonto von der „Arbeitnehmervertretung“ unterstützt. In dem Zusammenhang wird deutlich, mit welcher Polemik und bewussten
Falschaussagen hier versucht wird, Mitglieder an sich zu binden.

Gute Tarifverträge genauso wie starke, unbestechliche und erfolgreiche Arbeit gibt es nur mit der GDL.

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