Der Betriebswahlvorstand Köln mit seiner EVG Mehrheit verursachte auch bei der nun durchgeführten Betriebsratswahl vom 24.-26.10.2023 erhebliche schwerwiegende Mängel. Aus den Fehlern 2022 hat man nichts gelernt – obwohl doch: Es wurden andere noch schwerwiegendere Fehler gemacht! Nun haben mehrere GDL Mitglieder des Betriebes Klage eingereicht.
Der Wahlvorstand startete die Wahl, ohne eine Schulung also mit ungeschulten Wahlvorstandsmitgliedern. Die GDL schulte ihr Wahlvorstandsmitglied deswegen zusätzlich kurzfristig vorab!
Mit dem Start der Wahl Ende September, reihten sich dann Fehler an Fehler. Alle vom Wahlvorstand produzierten Mängel wurden von GDL-Mitgliedern und der GDL schriftlich beim Wahlvorstand angezeigt. Ziel war es, dass der Wahlvorstand die Fehler erkennt und abstellt. Wir wollten, dass eine ordnungsgemäße Wahl gewährleistet und eine erfolgreiche Anfechtung ausgeschlossen wird. Unter anderem warb der WV unzulässiger Weise auf seinen Aushängen, in den Briefwahlunterlagen und in der Wahlkabine für die evg. Neutralitätspflicht was ist das? Im Wahlvorstandsbüro wurden Wähler pro evg beeinflusst. Hierzu hatten wir berichtet. Am Ende der Wahl fanden sich laut Wahlniederschrift sogar noch 12 Stimmen mehr in den Urnen, als an der Wahl teilgenommen haben. Wer böses denkt… ?
Alle Fehler und Verstöße wurden von den nun klagenden Kolleginnen und Kollegen und der GDL früh genug beim Wahlvorstand (WV) schriftlich immer wieder angezeigt und der WV zur Verhinderung einer Anfechtung um Abstellung bzw. Korrektur aufgefordert. Ignoranz war die Antwort und die Fehler sogar noch verschlimmert.
Nun wird sich das Arbeitsgericht Köln erneut damit befassen. Eine korrekt durchgeführte demokratische Wahl ist ein hohes zu schützendes Gut! Warum die evg das in Köln wohl nicht hinbekommen will?