Mit ihrem Bescheid vom 22. Juli 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Trassenpreise für das gesamte deutsche Schienennetz erhöht. Betroffen sind davon alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) aus dem Nah-, Fern- und Güterverkehr.
Die Preiserhöhungen gelten dabei rückwirkend für das gesamte Jahr 2026 und betragen neun Prozent. Das führt zu Nachzahlungen der EVU in Höhe von 400 Millionen Euro, so die Berechnungen des Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN). Der BSN hat daraufhin gemeinsam mit mehr als 40 EVU Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer begrüßt und befürwortet die Klage des BSN.
Nach Ansicht der GDL ist nur ein Grenzkostenprinzip bei den Trassenpreisen zielführend und gerecht. Auf die Weise kommt jedes EVU für genau die Kosten auf, die es auch verursacht, wie den Verschleiß der Schienen, die Technik an den Weichen und der Energiebedarf der Signaltechnik. Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Rechtsprechung bereits festgestellt, dass das die einzig gerechte Verteilung ist.
Auf die Tarif- und Sozialpartner der GDL kommt daher eine unerwartete Belastung zu, die sie in ihren bisherigen Kalkulationen nicht berücksichtigen konnten. Es ist daher zu befürchten, dass die Kosten nicht mit der Aufrechterhaltung des Betriebs in seiner jetzigen Form vereinbar sind und somit Verbindungen wieder abgegeben beziehungsweise eingestellt werden. Das gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge, die Anbindung auch ländlicher und abgelegener Regionen an das Schienennetz und die umweltfreundliche Transformation des Verkehrs- und Transportsektors, der auf die Schienenwege angewiesen ist. Am Ende stehen sogar tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel!
Im Sinne der Planungssicherheit rufen wir die Bundesnetzagentur daher dazu auf, die Erhöhung der Trassenpreise zurückzunehmen und sich zu einem unbedingten Bekenntnis zu einem Preissystem nach dem Grenzkostenprinzip zu verpflichten.
Mario Reiß, Bundesvorsitzender der GDL:
„Die Trassenpreiserhöhung durch die Bundesnetzagentur hat uns und unsere Sozial- und Tarifpartner kalt erwischt. Als Gewerkschaft setzen wir uns zwar vorrangig für eine faire Behandlung unserer Mitglieder, der Arbeitnehmer, ein aber das bedeutet nicht, dass wir eine unfaire Behandlung der Unternehmen und Arbeitgeber in unserem Sektor einfach so hinnehmen werden. Und nichts anderes ist die beschlossene und vor allem rückwirkende Erhöhung der Trassenpreise.
Um die Schiene nachhaltig zu fördern und zu stärken, braucht es langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Es ist uns unbegreiflich, wie die Bundesnetzagentur auf der einen Seite den Wettbewerb auch im Fernverkehrssektor stärkt und neuen Anbieter die Nutzung des deutschen Schienensystems attraktiver machen will, aber gleichzeitig die gesamte Branche mit undurchsichtigen Methoden schädigt.
Wir erwarten daher, dass die Bundesnetzagentur ein Einsehen hat und auf die Erfahrung und Einschätzung der Branche hört. Notfalls auch erzwungen über den Rechtsweg. Wir unterstützen daher die erhobene Klage des BSN und sind gespannt auf die Entscheidung der Gerichte. Es geht um mehr als um eine angehobene Kostenposition. Es geht um Planbarkeit, Sicherheit, Vertrauen und auch um Arbeitsplätze.“