Wettbewerbsbahnen

Arbeitszeit- und Urlaubswahlmodelle: Wahlentscheidung bis zum 31. Dezember 2025 treffen!

In der letzten Tarifrunde wurden die Urlaubswahlmodelle in den GDL-Tarifverträgen modifiziert und das Wahlrecht zur Veränderung des individuellen regelmäßigen Arbeitszeit-Solls für Vollzeitarbeitnehmer, die regelmäßig Schichtarbeit leisten, eingeführt.

Für das Jahr 2027 können die GDL-Mitglieder bei den Wettbewerbsbahnen noch bis zum 31. Dezember 2025 ihre Wahlentscheidung treffen.

Wahlmodell zum individuellen regelmäßigen Arbeitszeit-Soll
Seit Beginn der Arbeitszeitverkürzung können die Arbeitnehmer in regelmäßiger Schichtarbeit ihre Arbeitszeit für ein zeitanteilig erhöhtes Tabellenentgelt anheben.

Folgendes ist zu beachten:

  • Eine Veränderung der Arbeitszeit im Korridor ist zwischen der ab dem Jahr 2027 geltenden (betrieblichen) Arbeitszeit und der durchschnittlichen 40-Stunden-Woche möglich.
  • Die Absenkung oder Erhöhung der Arbeitszeit um eine Stunde pro Woche ist erzwingbar.
  • Wenn bisher keine Wahlentscheidung getroffen wurde, erfolgt in einigen Unternehmen in den kommenden Jahren eine automatische Absenkung der Arbeitszeit bis zur 35-Stunden-Woche, in anderen nur bis zur 37-Stunden-Woche.

Urlaubswahlmodelle
Das Urlaubwahlmodell kann von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, auch wenn nicht regelmäßig Schichtarbeit geleistet oder nicht in Vollzeit gearbeitet wird. Wer keine neue Wahlentscheidung trifft, verbleibt bei seiner bisherigen.

Frist einhalten: Für beide Wahlmodelle gilt für das Jahr 2027 eine einheitliche Entscheidungsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Für die Wahlentscheidung sollen nach Möglichkeit die vom Arbeitgeber bereitgestellten Vordrucke verwendet werden.

Aushang

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