Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft die Lokomotivführer, Zugbegleiter, Mitarbeiter des SWEG-Kundencenters, Werkstattmitarbeiter und Disponenten der Südwestdeutsche Landesverkehrs GmbH (SWEG) und der SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) am Donnerstag, dem 8. September 2022 von 3:00 bis 11:00 Uhr zum Arbeitskampf auf.
In bisher nicht gekanntem Ausmaß versucht mit der SWEG ein Arbeitgeber, eine Zweiklassengesellschaft im Unternehmen zu zementieren. So brach er die Verhandlungen am 18. August wegen der geforderten persönlichen Sicherheit bei der Schichtplanung ab, die er für die SWEG generell ablehnt. Dies sind jedoch Regelungen, die auch bei allen anderen bundesweit 60 Tarifpartnern der GDL gelten, sicher angewendet werden und – auch für die Mitarbeiter der SWEG – einen spürbaren Mehrwert darstellen werden. Außerdem gelten diese Regelungen im SWEG-Tochterunternehmen – der SBS.
Zudem betreibt die SWEG damit, bezogen auf den Wettbewerb, Dumping, da die Arbeitszeitregelungen Geld kosten und alle anderen beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Baden-Württemberg diese Regelungen anwenden.
Von ihrer Verweigerungshaltung zulasten der Belegschaft ist die SWEG bisher nicht abgerückt, im Gegenteil. Statt neue, verhandelbare Angebote für beide Unternehmen vorzulegen, erklärte sie ihre Verhandlungsbereitschaft nur für die SBS, obwohl sie am 18. August der GDL noch schriftlich ihre Verhandlungsbereitschaft für beide Unternehmen zusagte. So genau weiß man im Hause SWEG also nicht, was man eigentlich will. Und so greift die SWEG zu Worthülsen in ihrem Bestreben, die Belegschaft und die Öffentlichkeit zu täuschen. Zudem veröffentlichte die Geschäftsführung zahlreiche Falschbehauptungen über die GDL, unternahm Spaltungsversuche der Belegschaft von SWEG und SBS und publiziert fragwürdige, die Tarifautonomie verletzende Äußerungen von SWEG-Aufsichtsratsmitgliedern.
Ganz unverblümt etwa droht der SWEG-Aufsichtsrat den GDL-Mitgliedern bei der SBS. So erklärte der Arbeitgeber am 24. August, dass sich die SWEG an der Ausschreibung um die Gesellschafteranteile der SBS beteiligen wird. Eine verdi-Funktionärin ließ als Aufsichtsrätin der SWEG aber am 4. September wissen, dass ein Angebot nur dann abgegeben werde, wenn „man Vertrauen in die Belegschaft der SBS haben kann", welches bei einem „politischen Streik" der GDL-Mitglieder bei der SBS natürlich erschüttert wäre. Der Aufsichtsrat könnte dann entscheiden, dass sich die SWEG nicht an der Ausschreibung der Gesellschafteranteile beteiligt. Reines Streben nach Machterhalt lassen Arbeitgeber, seinen bisher konkurrenzlosen Tarifpartner und den Aufsichtsrat mit den Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer spielen.
In einer Mitarbeiterinformation der SWEG vom 2. September teilt der Arbeitgeber mit, dass nach „intensiven Gesprächen zwischen der Gewerkschaft ver.di und der SWEG sogar nochmals Verbesserungen hinsichtlich der Dienstplanungssicherheit und der Dienstorte vereinbart" wurden. Der Zusammenhang mit den GDL-Forderungen ist ganz offensichtlich: Es ist ein weiterer Versuch, diese zu unterlaufen. Hand in Hand gegen die GDL und ihre Mitglieder – das kennt man sonst nur von der Deutschen Bahn und ihrer Hausgewerkschaft evg. Auch bei der SWEG dient dieses Vorgehen dem Ziel, einen GDL-Tarifvertrag zu verhindern, um dann so weiterzumachen, wie man es immer schon gemacht hat.
Allen Täuschungsversuchen der SWEG zum Trotz aber gilt: Mit Anwendung des GDL-Tarifvertrages steigen die monatlichen Entgelte und die Zulagen, beispielsweise für die besonders belastende Nachtarbeit, deutlich an. Nur eines ist beim GDL-Tarifvertrag weniger als im bisherigen Tarifvertrag – nämlich eine Stunde Wochenarbeitszeit, also wie überall in den Eisenbahnverkehrsunternehmen 38 Wochenstunden. Die GDL jedenfalls hält daran fest, bundesweit einheitliche Arbeits- und Einkommensbedingungen für das direkte Personal in allen EVU zu schaffen. Davon wird uns auch die SWEG-Geschäftsführung nicht abhalten.
Fakt ist: Von der GDL gesetzte Fristen hat die SWEG verstreichen lassen und den Arbeitskampf ganz bewusst provoziert. Eine einsichtige Haltung im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste wäre angezeigt gewesen, war aber von der Geschäftsleitung eindeutig nicht gewollt. Für die Folgen ist das Unternehmen verantwortlich.
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