Die derzeitige Rechtslage lässt eine Auszahlung von Leistungen des Fairnessplan e.V. in evg-geführten Betrieben nicht zu.
Die Rechtslage kann sich jedoch ändern, da die Verfahren noch offen sind.
Deshalb, um Ansprüche zu verankern, stellt weiterhin alle eure Anträge an den Fairnessplan.
Hintergrund: Die DB AG wendet willkürlich das TEG an und ist auch in Rechtsstreitigkeiten mit dem Fairnessplan getreten.
Die Leistungen und Anträge findet ihr unter:
www.fairnessplan.org
Die Leistungen des FairnessbahNEn e.V. bleiben davon unberührt.