Mitarbeiter der DB AG, die bis zum 31.12.2021 eingestellt wurden, aber nicht unter
die Zusatzversorgung Abteilung B der Knappschaft BahnSee fallen, haben neben
der betrieblichen Altersvorsorge aus dem DEVKPensionsfond Anspruch auf eine
Betriebsrente der DB AG nach dem Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVersTV).
Hierfür ist eine Wartezeit von mindestens zehn Jahren Beschäftigungszeit zu erfüllen. Ein damit einmal erreichter Betriebsrentenanspruch ist dann unverfallbar. Gleichwohl wird diese Leistung beim Renteneintritt des Arbeitnehmers nicht automatisch ausgezahlt. Bei Eintritt in die gesetzliche Altersrente muss der Rentenbescheid zeitnah an die Deutsche Bahn AG, Bereich „Betriebliche Altersversorgung“, übersandt und die Betriebsrente nach dem ZVersTV formlos beantragt werden.
Dies gilt auch für Anspruchsberechtigte, die inzwischen nicht mehr bei der DB AG, sondern bei einer Wettbewerbsbahn beschäftigt sind oder waren und eine unverfallbare Anwartschaft nach Erfüllung der Wartezeit erreicht hatten.
Sobald der Bescheid über die gesetzliche Altersrente vorliegt, muss daher unverzüglich auch die Betriebsrente nach dem ZVersTV bei der DB AG beantragt werden. Nach den tariflichen Vorgaben muss der Antrag spätestens in dem Monat beim DB Personalservice eingehen, der auf den Beginn der gesetzlichen Altersrente folgt. Erfolgt dies nicht oder verspätet, können Ansprüche für zurückliegende Monate verloren gehen. Denn die Rente nach dem ZVersTV wird frühestens für den Monat gezahlt wird, der vor dem Monat liegt, in dem der Antrag eingegangen ist. Damit ist eine rechtzeitige Antragstellung zwingend erforderlich, um keine Ansprüche zu verschenken.
(Siehe dazu auch Artikel in der GDL-Mitgliederzeitschrift VORAUS September 2026 Seite 33/34)
Der Antrag ist formlos an folgende Anschrift zu richten:
Deutsche Bahn AG
DB Personalservice
Betriebliche Altersversorgung, HS.P 21
Postfach 040853, 10064 Berlin
E-Mail: db.betriebsrenten@deutschebahn.com Telefon: 030 297 58444