Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH
Abschluss für die Werkstätten erzielt
18. Januar 2023, 23:15 Uhr in der „Mölle“, den Geschäftsräumen der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH in Berlin: Die Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH (ODIG) und die GDL bestätigen sich gegenseitig, einen Tarifabschluss erzielt zu haben.
Bereits mit Laufzeitbeginn am 1. Januar 2023 treten bei der ODIG zahlreiche Verbesserungen in Kraft. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages endet am 31. Dezember 2024. Konkret beinhaltet der Abschluss:
- Schaffung eines neuen Entgeltsystems: Erste Entgeltverbesserungen bereits zum 1. Januar 2023, Entgeltverbesserungen werden zwar zunächst gedeckelt; diese Deckelung beziehungsweise Kappung wird bis Ende 2025 schrittweise aufgehoben.
- Berufserfahrung statt Betriebszugehörigkeit: Für die Einstufung wird die Berufserfahrung maßgeblich, dabei wird Berufserfahrung aus anderen Eisenbahnwerkstätten anerkannt.
- Wahlmodell für Zusatzurlaub: Ab 1. Januar 2024 können drei Tage (ab 1. Januar 2025: drei oder sechs Tage) zusätzlicher Erholungsurlaub beansprucht werden. Das Entgelt wird dabei um zirka 1,3 beziehungsweise um 2,6 Prozent reduziert.
- Absenkung der Wochenarbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit wird zum 1. Januar 2025 ohne Reduzierung des Entgelts von 40 auf 39 Stunden abgesenkt.
- Zulagensystem: Der Nachtarbeitszeitraum wird auf 21 bis 6 Uhr (ab 1. Januar 2024: 20 bis 6 Uhr) ausgeweitet; Zulagen werden mit dem gültigen Marktniveau für das Zugpersonal synchronisiert; Die alte Schichtzulage (4,90 Euro je Schicht) wird abgeschafft und eine Erschwerniszulage in Höhe von drei Euro je Schicht eingeführt (Dieser Wert erhöht sich bei allgemeinen Entgelterhöhungen entsprechend).
- Weitere Entgelterhöhungen: Erhöhungen, die sich aus dem Konzernrahmentarifvertrag für das Zugpersonal von Netinera ergeben, werden auch bei der ODIG Anwendung finden.
- Inflationsausgleich: Gewährung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie für Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer in Höhe von 800 Euro, zahlbar zum 1. Mai 2023.