Go-Ahead Baden Württemberg / Go-Ahead Bayern

3 000 Euro, aber viele Fragen offen

Zwar konnte mit den Go-Ahead-Unternehmen eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart werden, doch bei den weiteren Kernforderungen gab es keine Bewegung.

Am 15. November 2023 hat die GDL mit den Tarifverhandlungen mit den Go-Ahead-Unternehmen in Frankfurt am Main einen weiteren Verhandlungstisch eröffnet. Die Verhandlungsgruppe der GDL hat mit hoher Spannung erwartet, ob und wie sich der Arbeitgeber mit einem ersten Angebot zu den Forderungen der GDL positionieren wird.

Ein erstes Angebot hat es auch gegeben – doch leider blieben auch an diesem Verhandlungstisch wesentliche Forderungen der GDL unbeantwortet. Im Angebot enthalten war eine in Summe elfprozentige Entgelterhöhung und eine zwanzigprozentige Erhöhung der Zulagen bei einer Laufzeit von 27 Monaten sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2 900 Euro. Die Vergütung für Lokomotivführer in der Funktionsausbildung soll sogar um etwa 40 Prozent erhöht werden und damit Marktniveau erreichen.

Wieder einmal gab es kein konkretes Angebot zur Arbeitszeitverkürzung. Für die GDL ist das schlichtweg enttäuschend!

Allerdings haben sich die Go-Ahead-Unternehmen und die GDL in dieser ersten Verhandlungsrunde darauf verständigt, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe der geforderten 3 000 Euro zu tarifieren. Teilzeitarbeitnehmer mit einem Arbeitszeit-Soll von über 50 Prozent erhalten den vollen Betrag. Teilzeitarbeitnehmer mit unter 50 Prozent Arbeitszeit-Soll und Auszubildende erhalten 1 500 Euro. Die Auszahlung wird in drei Tranchen zu je 1 000 Euro erfolgen – im Dezember 2023, Februar 2024 und Juli 2024.

Zum ersten Mal konnte die Forderung nach 3 000 Euro Inflationsausgleichsprämie in einer ersten Runde vollständig erfüllt und der Tarifvertrag vor Ort unterzeichnet werden. Das unterstreicht den Willen der Arbeitgeberseite, seinen Beschäftigten einen schnellen und werthaltigen Inflationsausgleich zukommen zu lassen.

Die GDL erwartet jedoch in der kommenden Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2023 ein Angebot zur Arbeitszeitreduzierung und ihren anderen wesentlichen Kernforderungen.

Andernfalls sieht sich die GDL dazu gezwungen, auch bei diesem Arbeitgeber zu Arbeitskämpfen aufzurufen!

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