*** Unzureichende Internetverbindung - Offlineseite vom 04.02.2023 - 13:54 ? ***
Versteuerung der Fahrvergünstigungen
GDL Service - Ratgeber - 28.11.2022
Am 1. Januar 2022 wurde die steuerliche monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen auf 50 Euro (vormals 44 Euro) angehoben. Dadurch kann das reguläre TagesTicket M Fern (2. Klasse) trotz Anhebung des Sachbezugswerts auf 47,35 Euro ab dem 11. Dezember 2022 weiterhin steuerfrei bleiben, sofern andere Sachzuwendungen einen Wert von 50 Euro in dem jeweiligen Monat nicht überschreiten. Unter dieser Maßgabe blieben alternativ auch zwei TagesTickets M Fern (mit Zuzahlung) unter Berücksichtigung einer erfolgenden Zuzahlung (somit verbleibender geldwerter Vorteil) im Monat steuerfrei.