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Besoldungserhöhung zum 1. April 2022
GDL Service - Ratgeber - 10.03.2022
Mit der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes auf die Bundesbeamten erfolgt zum 1. April 2022 die zweite Stufe der Besoldungsanpassung. Die Bezüge werden um 1,8 Prozent erhöht. Eine Minderung um 0,2 Prozent aufgrund des Versorgungsrücklagegesetzes erfolgt nicht.