
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Dabei arbeitet die GDL in Rechtsschutzangelegenheiten seit Ende der 90er Jahre eng mit den Dienstleistungszentren des dbb beamtenbund und tarifunion zusammen. Rechtliche Auseinandersetzungen können sich zum Beispiel ergeben, wenn einem Kollegen ungerechtfertigt gekündigt wird, er nach einem Dienst-/Arbeitsunfall Schadensersatzansprüche durchsetzen will oder gegen sich abwehren muss. Ein Rechtsstreit kann aber auch dann entstehen, wenn einem Beschäftigten strafbares oder disziplinäres Fehlverhalten vorgeworfen wird oder wenn Personal- beziehungsweise Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen werden.
Die Gewährung von Rechtsschutz erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Bereiche:
Hinterbliebenen mit GDL-Mitgliedsausweis wird Rechtsschutz für alle sich aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis des verstorbenen Mitgliedes ergebenden notwendigen Verfahren - zum Beispiel wegen Pensions-/Rentenverfahren - gewährt.
In bestimmten Situationen hat das GDL-Mitglied jedoch keinen Anspruch auf Rechtsschutz. Dies gilt zum Beispiel bei:
Möchte ein Mitglied den Rechtsschutz der GDL in Anspruch nehmen, muss es sich zunächst an seine Ortsgruppe wenden. Diese hält entsprechende Anträge vor. Der vierseitige Antrag auf Gewährung von GDL-Rechtsschutz sollte sorgfältig ausgefüllt werden. Außerdem ist es ratsam, sämtlich den Rechtsschutzfall betreffende Unterlagen mit einzureichen. Der Ortsgruppenvorstand oder das Mitglied selbst leitet den ausgefüllten Rechtsschutz-Antrag dann an den Bezirksvorstand weiter. Dieser sendet den Antrag mit seiner Stellungnahme an das zuständige dbb-Dienstleistungszentrum weiter oder schaltet die GDL-Rechtsabteilung ein. Diese leiten dann alles Weitere in die Wege. Über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet in Zweifelsfällen die beim geschäftsführenden Vorstand der GDL gebildete dreiköpfige Rechtsschutzkommission.
Wichtig: Hat das GDL-Mitglied vor der Rechtsschutzgewährung bei einem externen Anwalt Rat eingeholt oder diesem Mandat erteilt, trägt das Mitglied die hierfür entstandenen Kosten. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich nach einem Rechtsschutz auslösendem Vorfall unverzüglich mit der Ortsgruppe, dem Bezirk oder der GDL-Rechtsabteilung in Verbindung zu setzen. Weitere Auskünfte rund um den GDL-Rechtsschutz erteilen neben dem Ortsgruppenvorsitzenden die Bezirksgeschäftsstellen.