Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Die betriebliche Mitbestimmung hat sich als Modell nicht nur in Krisenzeiten deutlich bewährt. Nach Ansicht der GDL muss eine weitere Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung erfolgen. Dies geht über eine einfachere Bildung von Betriebsräten, über Klarstellungen zur Einbindung von Leiharbeitnehmern bis hin zu spürbaren Sanktionen bei „Union Bashing“, also der systematischen Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmervertretungen. Weiterhin soll vor allem im Bereich der personellen Angelegenheiten eine Stärkung der Betriebs- und Personalräte erfolgen. Gerade in diesem Bereich liegt ein Hauptaufgabengebiet der betrieblichen Mitbestimmung.
Aufgrund immer neuer Produktionsmethoden und technischer Möglichkeiten ist der Arbeitnehmerdatenschutz aus Sicht der GDL auszubauen. Trotz Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 muss das Arbeitnehmerdatenschutz noch weiter verbessert werden. Die GDL strebt daher ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an, in dem nicht nur deutlich verbesserte Schutzregelungen für die Arbeitnehmer implementiert werden, sondern auch entsprechende Sanktionsregeln bei Verstößen und gleichzeitig eine Erweiterung der Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte. Ziel für die GDL ist es auch, eine Stärkung der informellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmer zu erreichen.