Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Die GDL fordert eine ausreichende Anzahl von Eisenbahnfachkräften in allen Zügen des Regional-, Güter- und Fernverkehrs. Der technische Fortschritt hat das Berufsbild des Lokomotivführers verändert. Schwere körperliche Anstrengung wurde durch Technik erleichtert, die gefahrenen Kilometer je Schicht sind gestiegen, die Geschwindigkeiten wurden erhöht. Doch nach wie vor trägt der Lokomotivführer die Hauptverantwortung für Fahrgäste und Güter; sorgt für eine sichere und pünktliche Zugfahrt; muss die Vielfalt der Technik und des Eisenbahnbetriebs anwendungssicher beherrschen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigt ein Lokomotivführer
Lokomotivführer sind einzigartigen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Ihre Arbeit, auch in wechselnder und ungünstig gestalteter Schichtarbeit, verlangt hohe Konzentration über einen sehr langen Zeitraum. Sie müssen neben ihrer regulären Arbeit, dem Führen von Eisenbahnfahrzeugen, technische Probleme bewältigen und zusätzliche Serviceaufgaben erfüllen. Lokomotivführer sind das letzte Glied in der Kette, um einen sich anbahnenden Eisenbahnunfall zu verhindern. Sie tragen ein hohes Risiko, selbst einen Unfall mit Personenschaden zu erleben, was bis zur Berufsunfähigkeit führen kann. Aus diesem Grund müssen Lokomotivführer bei Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf, technischen Störungen, Notfalleinsätzen, Feuer im Zug und der Durchsetzung der Hausordnung jederzeit handlungsfähig sein. Hierzu müssen bei der Auswahl der Bewerber einheitliche Anforderungen an psychologische, medizinische und fachliche Grundlagen gestellt werden.
Diese sind
Nach Abschluss aller Prüfungen soll ein schrittweiser Einsatz unter einfachen Bedingungen (vorrangig im Rangierdienst) erfolgen.
Die hohen Anforderungen an die Tätigkeit müssen durch weitere Maßnahmen sichergestellt werden, und zwar durch
Hinsichtlich der Einsatzzeiten von Lokomotivführern fordert die GDL verbindliche gesetzliche Fahrzeitregelungen unabhängig vom Status als Arbeitnehmer oder Unternehmer. Die Einhaltung dieser Richtlinien muss über ein personenbezogenes Registriersystem analog der Fahrerkarten aus dem Straßengüterverkehr sichergestellt und kontrolliert werden.
Zugbegleiter werden zunehmend mit Beschäftigten in der Gastronomie verglichen, obwohl sie wichtige betriebliche und kundendienstliche Aufgaben an Bord der Züge verrichten. Die fachliche Qualifikation der Zugbegleiter bei der Betreuung der Kunden an Bord ist von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Zudem bedingen sie als eine der beiden für den Wettbewerb signifikanten Berufsgruppen einen wesentlichen Teil der Personalkosten.
Die GDL fordert deshalb, dass die Qualifizierung und Fortbildung der Zugbegleiter ebenfalls im Flächentarifvertrag für Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit als Marktzugangsvoraussetzung bundesweit einheitlich geregelt wird. Neben persönlichen Voraussetzungen, wie der Schulbildung und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, sollen die Bewerber für den Zugbegleitdienst kunden- und serviceorientiertes Verhalten, die deutsche und eine Fremdsprache sowie kaufmännische, mathematische und technische Grundkenntnisse sicher beherrschen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Zugbegleiter einen Anspruch auf regelmäßige Fort- und Weiterbildung in den für ihren Beruf relevanten Themen erhalten. So sollen die jeweiligen Arbeitgeber sie auch bei freiwilligen Qualifizierungsmaßnahmen finanziell und bei der Arbeitszeitgestaltung unterstützen. Grundlage der Qualifizierung zum Zugbegleiter sollen die für den DB-Konzern geltenden Ausbildungsregeln sein, weil bei der DB rund 80 Prozent der sich im Eisenbahnmarkt befindlichen Zugbegleiter beschäftigt werden und sie eine angemessene Ausbildung erhalten.
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