GDL-Ortsgruppe Ulm
Abseits davon und doch in engem Sachzusammenhang, gesellt sich ein weiteres skurriles Theaterstück. So ist noch in diesem Jahr eine Wahl für den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durchzuführen. Auch dazu muss ein Wahlvorstand gewählt und beauftragt werden.
Ansinnen war es daher, die Kollegen der EVG, die die Betriebsratswahl angefochten haben, als Wahlvorstand zu benennen. Schließlich sollten Sie ja am besten wissen, wie eine ordnungsgemäße Wahl durchzuführen ist. Erstaunlicherweise haben jedoch alle vier Kollegen eine Benennung abgelehnt.
Einmal mehr wird hierbei deutlich, dass es sich bei der Wahlanfechtung nur um politische Zwänge der Gewerkschaft EVG handeln kann und scheinbar die Bedürfnisse der Beschäftigten dabei nachrangig sind. Ansonsten hätten die gewerkschaftlich vorgespannten Kollegen bewiesen, dass Sie es vermeintlich besser können und sich an der Durchführung der Wahl für die Arbeitnehmerschaft aktiv beteiligt.