GDL-Ortsgruppe Personenverkehr Saarbrücken
Ab 01. Januar 2018 gilt für Vollzeitmitarbeiter, die vom Geltungsbereich des Bundes-Rahmen-Zug-TV (Bu-Ra-Zug-TV) Agv MoVe erfasst werden eine neue Mindestschichtlänge von sechs Stunden.
Bu-Ra-Zug-TV §3, Abschnitt I, Absatz 2 regelt ab 01.01.2018: "Für den Arbeitnehmer werden für eine Schicht mindestens sechs Stunden Arbeitszeit angerechnet."
!!! Zur Beachtung !!!
Diese Regelung gilt jedoch rechtsverbindlich nur für GDL-Mitglieder, die ihre Tarifbindung auf die Tarifverträge der GDL beim Arbeitgeber angezeigt haben.
Hinsichtlich der Mindestschichtlänge für Teilzeitarbeitnehmer hat sich nichts geändert. Diese bleibt bei drei Stunden.