
Die GDL-Ortsgruppe Oldenburg: immer für Euch da!
Mit Deiner Mitgliedschaft stärkst Du die GDL und somit deine Interessen. Werde ein Teil dieser Gemeinschaft. Die Mitglieder selbst bestimmen den Kurs der GDL. In 200 GDL-Ortsgruppen werden rund 34 000 Mitglieder bundesweit betreut.
Auszug aus der Tabelle | ||
Tabellenentgelt in Euro | Beitrag aktive 0,70 % | Beitrag inaktive 0,55 % |
---|---|---|
1001-1200 | 7,70 | 7,00 |
1401-1600 | 10,50 | 8,25 |
1801-2000 | 13,30 | 10,45 |
2001-2200 | 14,70 | 11,55 |
2201-2400 | 16,10 | 12,65 |
2601-2800 | 18,90 | 14,85 |
3000-3200 | 21,70 | 17,05 |
3401-3600 | 24,50 | 19,25 |
Auszubildende | 2,10 |
HIER: Alle weiteren Mitgliedsbeiträge (2018)
KEINE EXTRABEITRÄGE AUF WEIHNACHTSGELD,
SONDER- ODER EINMALZAHLUNGEN
Rechtliche Auseinandersetzungen können sich zum Beispiel ergeben, wenn einem Kollegen ungerechtfertigt gekündigt wird, er nach einem Dienst-/Arbeitsunfall Schadensersatzansprüche durchsetzen will oder gegen sich abwehren muss. Ein Rechtsstreit kann aber auch dann entstehen, wenn einem Beschäftigten strafbares oder disziplinäres Fehlverhalten vorgeworfen wird oder wenn Personal- beziehungsweise Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen werden
- Enthält: Straf-, Nebenklage, - Privatklage, - und Zivilverfahren vor Verwaltungs-,- Disziplinar, - Sozial - u. Arbeitsgerichten sowie Wege- Unfälle vor - während und nach der Arbeit; es wird in allen Fällen mit Ausnahme: • unter Vorsatz, Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Leistungen:
Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte, Rechtsabteilung oder sonstige ausgesuchte sachkundige Prozessvertreter,
Übernahme der Gerichtskosten und der Kosten für Sachverständige
Teilweise oder volle Übernahme der Kosten für medizinische Sachverständige
Außergerichtliche Verhandlungen mit zuständigen Behörden, Versicherungen oder sonstigen Dritten,
Gnadengesuche nach Straf- und Disziplinarverfahren oder auch
Ratenzahlungsgesuche und das Einreichen von Mahnbescheiden.
Hinterbliebenen mit GDL-Mitgliedsausweis wird Rechtsschutz für alle sich aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis des verstorbenen Mitgliedes ergebenden notwendigen Verfahren - zum Beispiel wegen Pensions-/Rentenverfahren - gewährt.
(i) Wenn ein GDL Mitglied Rechtsschutz benötigt:
Unverzüglich bei der Ortsgruppe melden. Diese unterstützt den Rechtsschutzantrag korrekt auszufüllen. Der vollständige und unterzeichnete Antrag ist zusammen mit allen für den Rechtsschutzfall relevanten Unterlagen der GDL Bezirksgeschäftsstelle zuzuleiten. Die elektronische Post (E-Mail) ist nicht zur Stellung von Anträgen und/oder Wahrung von Fristen geeignet. Der Rechtsschutz tritt erst in Kraft, wenn die Rechtsschutzbewilligung erfolgt ist. Die Abwicklung des Berufsrechtsschutzes erfolgt ausschließlich über die Rechtsabteilung der GDL sowie unter Einschaltung der Fachjuristen des Dachverbandes. Externe Rechtsanwaltshonorare werden dabei von der GDL nicht erstattet!
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. So lautet § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Demnach müssen Lokomotivführer und Zugbegleiter unter Umständen damit rechnen, vom Arbeitgeber zum Schadenersatz herangezogen zu werden, und zwar dann, wenn sie einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig (so genannte normale/mittlere Fahrlässigkeit) verursacht haben. Liegt vom Verschuldensgrad her leichte Fahrlässigkeit vor, scheidet eine Haftung aus. Hingegen kann bei grob fahrlässig verursachten Schäden beispielsweise die DB AG von ihren Arbeitnehmern schon mal das Sechsfache des Monatstabellenentgelts verlangen, nicht tarifierte Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) das GDL-Mitglied sogar bis zur Höhe des gesamten Schadens heranziehen. Aber auch Dritte können gegenüber dem Verursacher eines Schadens Schadenersatz- oder auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Gerade in solchen Situationen ist es für einen betroffenen Kollegen wichtig, einen starken Partner wie die GDL an seiner Seite zu wissen: Denn die GDL gewährt ihren Mitgliedern gemäß § 10 Abs. 2 ihrer Satzung „Berufshaftpflichtschutz in Fällen, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis stehen“. Wer allerdings einen Haftpflichtschaden vorsätzlich herbeiführt oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, verwirkt seinen Anspruch auf den Berufshaftpflichtschutz.
GDL hilft im Notfall: Situationen, die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten zur Folge haben, können im täglichen Betriebsablauf immer wieder entstehen. Dazu zählen beispielsweise Sachbeschädigungen beim Entgleisen einer Lok genauso wie das Auffahren auf einen Prellbock oder die Verletzung eines Reisenden beim Schließen der Türen. In solchen Fällen hilft der Berufshaftpflichtschutz der GDL. Er kommt für Schäden an Sachen und Personen auf, und zwar ungeachtet der Schadenssumme. Im Rahmen dieser satzungsgemäßen Leistung wehrt die GDL-Rechtsabteilung beispielsweise Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die GDL-Mitglieder ab. Dies gilt zum Beispiel auch für den Fall, dass die Krankenversicherung eines bei einem Unfall verletzten Reisenden das GDL-Mitglied als Schadenverursacher in Regress nehmen will.
Durch den Berufshaftpflichtschutz der GDL konnte bereits vielen Kollegen in Notsituationen geholfen werden. Diese Leistung der GDL kennt kaum Risikoausschlüsse, wie sie bei einer privat abgeschlossenen Diensthaftpflicht- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung vorkommen können. Diensthandys, Ebula-Karten oder andere Dienstgegenstände, die verloren gehen oder abhanden kommen, sind jedoch grundsätzlich nicht haftpflichtversichert. Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers müssen dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die GDL reguliert diese Fälle oftmals auf dem Kulanzwege. In diesem Zusammenhang rät die GDL jedoch jedem Kollegen, gestohlene Dienstgegenstände sofort bei der Bundespolizei oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen, um sich von vornherein einem Verdacht der Unterschlagung entziehen zu können. Auch konnte die GDL durch hartnäckige Verhandlungen mit dem Arbeitgeber schon mehrmals die Höhe einer Schadenersatzforderung im Sinne des betroffenen GDL-Mitglieds spürbar verringern.
Beihilfe durch den Hauptvorstand - GDL bei unverschuldeter Notlage
- Die GDL gewährt beim Tode eines Mitgliedes an die Hinterbliebenen eine Beihilfe zu den entstandenen, nachzuweisenden Kosten für Krankheit, Pflege und Bestattung bis zur Höhe von 310 Euro. Bei Unfalltod erhöht sich die Beihilfe bis zur Höhe von 615 Euro. Weitere Bedingungen siehe » GDL-Satzung.
- Unfall-Krankenhausgeld: Ein einmaliges Unfall-Krankenhausgeld wird bis zum 30fachen des Monatsbeitrages des Mitglieds gezahlt. Es werden höchstens 51,13 Euro pro Tag der stationären Behandlung übernommen, unabhängig von der Verweildauer im Krankenhaus. Um in den „Genuss" des Unfall-Krankenhausgeldes zu kommen, muss der Versicherte wegen des Unfalls mindestens 48 Stunden in einem Krankenhaus sein.
- Todesfallentschädigung: Stirbt ein GDL-Mitglied nach einem Freizeitunfall innerhalb eines Jahres, erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallentschädigung in Höhe des 200fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes.
- Invaliditätsentschädigung: Wer als GDL-Mitglied nach einem Freizeitunfall invalide wird, erhält eine Invaliditätsleistung. Diese beträgt den 500fachen Monatsbeitrag als einmalige Zahlung bei Ganzinvalidität, mindestens jedoch 1 278,23 Euro. Bei Teilinvalidität erhält das GDL-Mitglied einen dem Grad der Invalidität entsprechenden Teil. Bei Verlust eines Daumens sind dies beispielsweise 20 Prozent.
Für welche Rechtsangelegenheiten gilt der Rechtsschutz?
a) Schadenersatz-Rechtschutz *
b) Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
c) Straf-Rechtsschutz *
d) Ordnungswidrigkeitein-Rechtsschutz *
e) Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
f) Wohnungs- und Gründstücks- Rechtsschutz *
Selbstbeteiligung maximal 150 Euro; Diese SB entfällt,
wenn über eine Beratung hinaus der Rechtsschutz nicht
in Anspruch genommen wird.
Rechtskosten werden bei jedem Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 26.000 Euro übernommen.
(i) Beitragserstattung bei Nichtteilnahme:
Ihnen steht es frei, an dem Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz teilzunehmen. Nehmen Sie nicht teil, so wird auf Antrag in Form einer einmaligen Zahlung zum Jahresende ein Teil des Mitgliedsbeitrages erstattet. Die Höhe der Erstattung bemisst sich an der Laufzeit der Versicherung, bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Die Höhe der Erstattung wird durch den Hauptvorstand beschlossen. Die Versicherungsbedingungen ergeben sich aus dem Gruppenversicherungsvertrag und den dazu erlassenen Versicherungsbedingungen. Diese sind Ihrem DEVK-Rechtschutzpass zu entnehmen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Ortsgruppenvorsitzender gerne zur Verfügung. Weiterhin bietet die DEVK eine telefonische Rechtsberatung unter der Service-Nummer (02 21) 757-19 93 durch unabhängige Rechtsanwälte an. Erste Informationen erhalten Sie auch im DEVK-Rechtschutzpass.
- ab den ersten Streiktag werden "...nach Beschlusslage des GDL Hauptvorstandes..." Streikgelder gezahlt.
a) Fahrtkostenerstattung durch den Anbieter
b) Seminare in Bildungszentren des DBB zu günstigen Konditionen
- 10 Ausgaben der Zeitschrift » „VORAUS" pro Kalenderjahr, Broschüren, Fachliteratur, - je nach Ortsgruppen mtl. Veranstaltungen, Versammlungen und Werbemitte
Bundesweit und vom Bezirk und Ortsgruppen:
- Jugendskimeisterschaften -Fußballturniere -Biker-Treff -Hochseeangeln -Reisen -Fußballturniere -Spielkartenturniere -und vieles mehr
Die GDL-Jugend ist unabhängig in ihrer Entscheidung (eigene Satzung) und hat eine eigenständige Führung (Bundesjugendvorsitzenden und dessen Stellvertretern).
Unter Anwendung aller gesetzlichen Mittel z.B. Tarifverhandlungen, Öffentlichkeitsarbeit, Internet.
Ergänzungsangebote
Wenn Sie am Gruppenversicherungsvertrag Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz teilnehmen, können Sie durch die Rechtsschutz Multi-Pakete Mobil Optimal und Standard Optimal Ihren Versicherungsschutz zu einem äußerst günstigen Beitrag individuell ergänzen.
Das Rechtsschutz Multi-Paket Mobil Optimal – die Leistungs-erweiterung für zusätzliche Rechtsbereiche enthält:
Jahresbeitrag: 127,20 Jahresbeitrag für alle GDL-Mitglieder (Stand 01.01.2019)
» Übersicht/ Versicherungsvergleich (zum ausdrucken)
Gleicher Versicherungsumfang wie das Multi-Paket Mobil Optimal ohne den
Erweiterten Verkehrs-Rechtsschutz.
Jahresbeitrag: 92,40 Euro (Stand 01.01.2018)
GDL-Mitglieder profitieren von den maßgeschneiderten Leistungen.
Leistungsberechtigt sind grundsätzlich alle GDL Mitglieder, welche in einem Unternehmen beschäftigt sind, das Mitglied ist. Des Weiteren muss das GDL Mitglied auf der Grundlage eines GDL-Tarifvertrages mit dem jeweiligen Mitgliedsunternehmen eingruppiert sein (Tätigkeitsgruppenverzeichnis im Rahmentarifvertrag und/oder Haustarifvertrag) oder für eine dieser Tätigkeiten ausgebildet werden.
Eine Übersicht der Leistungen https://hgs.gdl.de/OG-Oldenburg/FPFB
Weitere Infos unter www.FairnessPlan.org und www.FairnessBahNEn.org
Schon Mitglied in der GDL?
Du möchtest GDL-Mitglied in der Ortsgruppe Oldenburg werden? Das ist eine weise Entscheidung. Die GDL ist die Gewerkschaft für alle Eisenbahner Sie steht für faire Löhne bei fairem Wettbewerb und vertritt Deine Interessen stark, unbestechlich und erfolgreich!
Das ist die GDL: Die Geschichte der ältesten Gewerkschaft Deutschlands!
Erstellt von der » og-oldenburg.gdl.de
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