GDL

Die GDL-Ortsgruppe Oldenburg: immer für Euch da!



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Beitrag und Leistungen der GDL

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Hier haben wir von der OG-Oldenburg für Euch alle Leistungen der GDL zusammengefasst. Mit über 150 Jahren ist die GDL die älteste Berufsgewerkschaft in Deutschland! Eine Solidargemeinschaft die für die Interessen des Zugpersonals kämpft. Die GDL steht dabei in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber.

Mit Deiner Mitgliedschaft stärkst Du die GDL und somit deine Interessen. Werde ein Teil dieser Gemeinschaft. Die Mitglieder selbst bestimmen den Kurs der GDL. In 200 GDL-Ortsgruppen werden rund 34 000 Mitglieder bundesweit betreut.

Mitgliedsbeiträge:

GDL-Mitgliedsbeiträge ab 1. Januar 2018

Auszug aus der Tabelle  
Tabellenentgelt in EuroBeitrag aktive 0,70 %Beitrag inaktive 0,55 %
1001-1200 7,707,00
1401-1600 10,508,25
1801-2000 13,3010,45
2001-2200 14,7011,55
2201-2400 16,1012,65
2601-2800 18,9014,85
3000-3200 21,7017,05
3401-3600 24,5019,25
Auszubildende2,10 

HIER: Alle weiteren Mitgliedsbeiträge (2018)

KEINE EXTRABEITRÄGE AUF WEIHNACHTSGELD,
SONDER- ODER EINMALZAHLUNGEN

Im Mitgliedsbeitrag der GDL sind unter anderem folgende Leistungen enthalten:

1. Berufsrechtsschutz:

Rechtliche Auseinandersetzungen können sich zum Beispiel ergeben, wenn einem Kollegen ungerechtfertigt gekündigt wird, er nach einem Dienst-/Arbeitsunfall Schadensersatzansprüche durchsetzen will oder gegen sich abwehren muss. Ein Rechtsstreit kann aber auch dann entstehen, wenn einem Beschäftigten strafbares oder disziplinäres Fehlverhalten vorgeworfen wird oder wenn Personal- beziehungsweise Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen werden

- Enthält: Straf-, Nebenklage, - Privatklage, - und Zivilverfahren vor Verwaltungs-,- Disziplinar, - Sozial - u. Arbeitsgerichten sowie Wege- Unfälle vor - während und nach der Arbeit; es wird in allen Fällen mit Ausnahme: • unter Vorsatz, Alkohol- oder Drogeneinfluss

- Leistungen:
Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte, Rechtsabteilung oder sonstige ausgesuchte sachkundige Prozessvertreter,
Übernahme der Gerichtskosten und der Kosten für Sachverständige
Teilweise oder volle Übernahme der Kosten für medizinische Sachverständige
Außergerichtliche Verhandlungen mit zuständigen Behörden, Versicherungen oder sonstigen Dritten,
Gnadengesuche nach Straf- und Disziplinarverfahren oder auch
Ratenzahlungsgesuche und das Einreichen von Mahnbescheiden.

Hinterbliebenen mit GDL-Mitgliedsausweis wird Rechtsschutz für alle sich aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis des verstorbenen Mitgliedes ergebenden notwendigen Verfahren - zum Beispiel wegen Pensions-/Rentenverfahren - gewährt.

(i) Wenn ein GDL Mitglied Rechtsschutz benötigt:
Unverzüglich bei der Ortsgruppe melden. Diese unterstützt den Rechtsschutzantrag korrekt auszufüllen. Der vollständige und unterzeichnete Antrag ist zusammen mit allen für den Rechtsschutzfall relevanten Unterlagen der GDL Bezirksgeschäftsstelle zuzuleiten. Die elektronische Post (E-Mail) ist nicht zur Stellung von Anträgen und/oder Wahrung von Fristen geeignet. Der Rechtsschutz tritt erst in Kraft, wenn die Rechtsschutzbewilligung erfolgt ist. Die Abwicklung des Berufsrechtsschutzes erfolgt ausschließlich über die Rechtsabteilung der GDL sowie unter Einschaltung der Fachjuristen des Dachverbandes. Externe Rechtsanwaltshonorare werden dabei von der GDL nicht erstattet!

2. Berufshaftpflicht:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. So lautet § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Demnach müssen Lokomotivführer und Zugbegleiter unter Umständen damit rechnen, vom Arbeitgeber zum Schadenersatz herangezogen zu werden, und zwar dann, wenn sie einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig (so genannte normale/mittlere Fahrlässigkeit) verursacht haben. Liegt vom Verschuldensgrad her leichte Fahrlässigkeit vor, scheidet eine Haftung aus. Hingegen kann bei grob fahrlässig verursachten Schäden beispielsweise die DB AG von ihren Arbeitnehmern schon mal das Sechsfache des Monatstabellenentgelts verlangen, nicht tarifierte Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) das GDL-Mitglied sogar bis zur Höhe des gesamten Schadens heranziehen. Aber auch Dritte können gegenüber dem Verursacher eines Schadens Schadenersatz- oder auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Gerade in solchen Situationen ist es für einen betroffenen Kollegen wichtig, einen starken Partner wie die GDL an seiner Seite zu wissen: Denn die GDL gewährt ihren Mitgliedern gemäß § 10 Abs. 2 ihrer Satzung „Berufshaftpflichtschutz in Fällen, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis stehen“. Wer allerdings einen Haftpflichtschaden vorsätzlich herbeiführt oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, verwirkt seinen Anspruch auf den Berufshaftpflichtschutz.

GDL hilft im Notfall: Situationen, die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten zur Folge haben, können im täglichen Betriebsablauf immer wieder entstehen. Dazu zählen beispielsweise Sachbeschädigungen beim Entgleisen einer Lok genauso wie das Auffahren auf einen Prellbock oder die Verletzung eines Reisenden beim Schließen der Türen. In solchen Fällen hilft der Berufshaftpflichtschutz der GDL. Er kommt für Schäden an Sachen und Personen auf, und zwar ungeachtet der Schadenssumme. Im Rahmen dieser satzungsgemäßen Leistung wehrt die GDL-Rechtsabteilung beispielsweise Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die GDL-Mitglieder ab. Dies gilt zum Beispiel auch für den Fall, dass die Krankenversicherung eines bei einem Unfall verletzten Reisenden das GDL-Mitglied als Schadenverursacher in Regress nehmen will.

Durch den Berufshaftpflichtschutz der GDL konnte bereits vielen Kollegen in Notsituationen geholfen werden. Diese Leistung der GDL kennt kaum Risikoausschlüsse, wie sie bei einer privat abgeschlossenen Diensthaftpflicht- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung vorkommen können. Diensthandys, Ebula-Karten oder andere Dienstgegenstände, die verloren gehen oder abhanden kommen, sind jedoch grundsätzlich nicht haftpflichtversichert. Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers müssen dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die GDL reguliert diese Fälle oftmals auf dem Kulanzwege. In diesem Zusammenhang rät die GDL jedoch jedem Kollegen, gestohlene Dienstgegenstände sofort bei der Bundespolizei oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen, um sich von vornherein einem Verdacht der Unterschlagung entziehen zu können. Auch konnte die GDL durch hartnäckige Verhandlungen mit dem Arbeitgeber schon mehrmals die Höhe einer Schadenersatzforderung im Sinne des betroffenen GDL-Mitglieds spürbar verringern.

3. Beihilfe durch den Hauptvorstand - GDL bei unverschuldeter Notlage

Beihilfe durch den Hauptvorstand - GDL bei unverschuldeter Notlage

4. Beihilfe der GDL im Sterbefall eines Mitgliedes an dessen Hinterbliebene, gestaffelt nach Mitgliedsjahren:

- Die GDL gewährt beim Tode eines Mitgliedes an die Hinterbliebenen eine Beihilfe zu den entstandenen, nachzuweisenden Kosten für Krankheit, Pflege und Bestattung bis zur Höhe von 310 Euro. Bei Unfalltod erhöht sich die Beihilfe bis zur Höhe von 615 Euro. Weitere Bedingungen siehe » GDL-Satzung.

5. Freizeitunfallversicherung:

- Unfall-Krankenhausgeld: Ein einmaliges Unfall-Krankenhausgeld wird bis zum 30fachen des Monatsbeitrages des Mitglieds gezahlt. Es werden höchstens 51,13 Euro pro Tag der stationären Behandlung übernommen, unabhängig von der Verweildauer im Krankenhaus. Um in den „Genuss" des Unfall-Krankenhausgeldes zu kommen, muss der Versicherte wegen des Unfalls mindestens 48 Stunden in einem Krankenhaus sein.

- Todesfallentschädigung: Stirbt ein GDL-Mitglied nach einem Freizeitunfall innerhalb eines Jahres, erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallentschädigung in Höhe des 200fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes.

- Invaliditätsentschädigung: Wer als GDL-Mitglied nach einem Freizeitunfall invalide wird, erhält eine Invaliditätsleistung. Diese beträgt den 500fachen Monatsbeitrag als einmalige Zahlung bei Ganzinvalidität, mindestens jedoch 1 278,23 Euro. Bei Teilinvalidität erhält das GDL-Mitglied einen dem Grad der Invalidität entsprechenden Teil. Bei Verlust eines Daumens sind dies beispielsweise 20 Prozent.

6. Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz: (Beitragserstattung bei Nichtteilnahme)

Für welche Rechtsangelegenheiten gilt der Rechtsschutz?
a) Schadenersatz-Rechtschutz *
b) Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
c) Straf-Rechtsschutz *
d) Ordnungswidrigkeitein-Rechtsschutz *
e) Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
f) Wohnungs- und Gründstücks- Rechtsschutz *

Selbstbeteiligung maximal 150 Euro; Diese SB entfällt,
wenn über eine Beratung hinaus der Rechtsschutz nicht
in Anspruch genommen wird.

Rechtskosten werden bei jedem Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 26.000 Euro übernommen.

(i) Beitragserstattung bei Nichtteilnahme:
Ihnen steht es frei, an dem Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz teilzunehmen. Nehmen Sie nicht teil, so wird auf Antrag in Form einer einmaligen Zahlung zum Jahresende ein Teil des Mitgliedsbeitrages erstattet. Die Höhe der Erstattung bemisst sich an der Laufzeit der Versicherung, bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Die Höhe der Erstattung wird durch den Hauptvorstand beschlossen. Die Versicherungsbedingungen ergeben sich aus dem Gruppenversicherungsvertrag und den dazu erlassenen Versicherungsbedingungen. Diese sind Ihrem DEVK-Rechtschutzpass zu entnehmen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Ortsgruppenvorsitzender gerne zur Verfügung. Weiterhin bietet die DEVK eine telefonische Rechtsberatung unter der Service-Nummer (02 21) 757-19 93 durch unabhängige Rechtsanwälte an. Erste Informationen erhalten Sie auch im DEVK-Rechtschutzpass.

7. Streikkasse im Dachverband (DBB):

- ab den ersten Streiktag werden "...nach Beschlusslage des GDL Hauptvorstandes..." Streikgelder gezahlt.

8. Bildungsangebote der GDL (Mitgliederseminare):

a) Fahrtkostenerstattung durch den Anbieter
b) Seminare in Bildungszentren des DBB zu günstigen Konditionen

9. Mitgliederzeitung / Informationsmaterial:

- 10 Ausgaben der Zeitschrift » „VORAUS" pro Kalenderjahr, Broschüren, Fachliteratur, - je nach Ortsgruppen mtl. Veranstaltungen, Versammlungen und Werbemitte

10. Freizeitaktivitäten:

Bundesweit und vom Bezirk und Ortsgruppen:
- Jugendskimeisterschaften -Fußballturniere -Biker-Treff -Hochseeangeln -Reisen -Fußballturniere -Spielkartenturniere -und vieles mehr

11. Eigenständige Jugendvertretung (GDL-Jugend):

Die GDL-Jugend ist unabhängig in ihrer Entscheidung (eigene Satzung) und hat eine eigenständige Führung (Bundesjugendvorsitzenden und dessen Stellvertretern).

12. Gewerkschaftliche Interessenvertretung:

Unter Anwendung aller gesetzlichen Mittel z.B. Tarifverhandlungen, Öffentlichkeitsarbeit, Internet.

13. WICHTIG: Ergänzungsangebote: Rechtsschutz Multi-Pakete:

Ergänzungsangebote
Wenn Sie am Gruppenversicherungsvertrag Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz teilnehmen, können Sie durch die Rechtsschutz Multi-Pakete Mobil Optimal und Standard Optimal Ihren Versicherungsschutz zu einem äußerst günstigen Beitrag individuell ergänzen.

Das Rechtsschutz Multi-Paket Mobil Optimal – die Leistungs-erweiterung für zusätzliche Rechtsbereiche enthält:

  • unbegrenzte Versicherungssumme je Versicherungsfall zuzüglich 300.000 Euro als zinsloses Darlehen für Strafkautionen
  • Erhöhung der Versicherungssumme im gewerkschaftlichen Privat-, Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz von 26.000 Euro auf unbegrenzt je Versicherungsfall
  • generell keine Selbstbeteiligung (auch nicht bei Inanspruchnahme des Privat-, Familien und Wohnungs-Rechtsschutzes)
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz ab dem Einspruchsverfahren
  • Verwaltungs-Rechtsschutz ab dem Widerspruchsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz
  • weltweiter Versicherungsschutz für einen privaten - nicht beruflich bedingten - Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr (Versicherungssumme 200.000 Euro)
  • weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz (Versicherungssumme 200.000 Euro)
  • Rechtsschutz im Betreuungsverfahren. Wir übernehmen Kosten bis 1.000 Euro
  • Kostenübernahme bei einer anwaltlichen Tätigkeit im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis zu insgesamt 1.000 Euro (gilt nicht für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen)
  • Kostenfreie Mitversicherung des nichtehelichen/nicht eingetragenen Lebenspartners – auch im gewerkschaftlichen Privat-, Familien und Wohnungs-Rechtsschutz
  • Mitversicherung der unverheirateten volljährigen Kinder in Schul- und Berufsausbildung ohne Altersbegrenzung
  • Mitversicherung der minderjährigen und unverheirateten volljährigen Enkel/Nichten und Neffen in Obhut
  • Mitversicherung aller im Haushalt des Mitglieds lebenden Familienangehörigen (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern, Tante, Onkel)
  • Versicherungsschutz für alle selbstbewohnten Wohneinheiten in Deutschland
  • Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland
  • Reisekosten des Rechtsanwaltes in Deutschland
  • Besitz und Betrieb einer netzgekoppelten Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf dem Grundstück des selbstbewohnten Erstwohnsitzes
  • Aktualisierungs-Service bei Leistungserweiterungen/-verbesserungen ohne Mehrbeitrag.
  • Vermittlung einer Online-Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte – die schriftliche Rechtsauskunft für alle Fragen rund ums Recht – auch in nicht versicherten Angelegenheiten
  • Mediation (außergerichtliche Streitbeilegung)
  • Online-Schlichtung
  • Erweiterter Verkehrs-Rechtsschutz für alle Kraftfahrzeuge zu Land des Mitglieds und der mitversicherten Familienangehörigen
  • Neu: Identitäts-Schutz im Internet und auch im Dark/Deep Web (IDPROTECT)
  • Neu: Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverletzungen im Internet bis 300 Euro
  • Neu: Daten-Rechtsschutz
  • Neu: Online-Vertrags-Check im privaten Bereich
  • Neu: Datentresor (elektronischer Speicherplatz für wichtige Dokumente)
  • Neu: Entfernung von rufschädigenden Inhalten im Internet. Wir übernehmen die Kosten eines von uns benannten Dienstleisters für sachdienliche Maßnahmen zur Löschung von rufschädigenden Internetinhalten (Beispiel: für Recherche/Hilfe bei der Identifizierung von Verantwortlichen/Ansprechpartnern). Sofern möglich, wird durch den Dienstleister eine Löschung veranlasst. Wir übernehmen Kosten für bis zu sechs Löschungsmaßnahmen im Jahr.
  • Neu: Psychologische telefonische Hilfe im Falle von Cybermobbing. Wir vermitteln eine psychologische telefonische Hilfe und übernehmen die Kosten. Die psychologische Hilfe berät das Mitglied über Möglichkeiten zur Verbesserung der psychischen Situation.
  • Neu: Rechtsschutz für Streitigkeiten aus kurzzeitiger privater Wohnungsvermietung gegenüber dem Mieter der versicherten, in Deutschland gelegenen selbst bewohnten Wohneinheit, die das Mitglied für maximal 4 Wochen im Kalenderjahr vermietet (z. B. Vermietung nach einem Home-Sharing-Modell wie „Airbnb“).
  • Neu: eBlocker: Sicherung des heimischen Netzes mit der Plug & Play-Lösung für anonymes Surfen und Jugendschutz auf allen Geräten. Mit dem Premium-Schutz erhält das Mitglied Sie 50 Euro Rabatt auf den eBlocker.Pro und den eBlocker.Familiy. Mehr dazu unter www.eblocker.com.

Jahresbeitrag: 127,20 Jahresbeitrag für alle GDL-Mitglieder (Stand 01.01.2019)

» Übersicht/ Versicherungsvergleich (zum ausdrucken)

Das Rechtsschutz Multi-Paket Standard Optimal enthält:

Gleicher Versicherungsumfang wie das Multi-Paket Mobil Optimal ohne den
Erweiterten Verkehrs-Rechtsschutz.

Jahresbeitrag: 92,40 Euro (Stand 01.01.2018)

14. Sozialleistungen: FairnessPlan & Fairness BahNEn (Verkehrs-Rechtsschutz)

GDL-Mitglieder profitieren von den maßgeschneiderten Leistungen.
Leistungsberechtigt sind grundsätzlich alle GDL Mitglieder, welche in einem Unternehmen beschäftigt sind, das Mitglied ist. Des Weiteren muss das GDL Mitglied auf der Grundlage eines GDL-Tarifvertrages mit dem jeweiligen Mitgliedsunternehmen eingruppiert sein (Tätigkeitsgruppenverzeichnis im Rahmentarifvertrag und/oder Haustarifvertrag) oder für eine dieser Tätigkeiten ausgebildet werden.

Eine Übersicht der Leistungen https://hgs.gdl.de/OG-Oldenburg/FPFB
Weitere Infos unter www.FairnessPlan.org und www.FairnessBahNEn.org

Schon Mitglied in der GDL?

Du möchtest GDL-Mitglied in der Ortsgruppe Oldenburg werden? Das ist eine weise Entscheidung. Die GDL ist die Gewerkschaft für alle Eisenbahner Sie steht für faire Löhne bei fairem Wettbewerb und vertritt Deine Interessen stark, unbestechlich und erfolgreich!

» Zur Beitrittserklaerung von 2019 (zum ausdrucken)

Es lohnt sich GDL-Mitglied in der Ortsgruppe Oldenburg zu sein!

Das ist die GDL: Die Geschichte der ältesten Gewerkschaft Deutschlands!

Erstellt von der » og-oldenburg.gdl.de

Alphabetische Liste aller 200 GDL-Ortsgruppen aus sieben Bezirken. Die folgende Liste enthält die Links zu den Kurzprofilen der Ortsgruppen.

Aachen  -  Aalen  -  Altenbeken-Paderborn  -  Altenburg  -  Altmark  -  Hamburg-Altona  -  Angermünde  -  Arnstadt  -  Aschersleben  -  Aue  -  Augsburg  -  Bamberg  -  Bebra  -  Belzig  -  Fahrpersonal & Werke Berlin  -  Berlin Hbf  -  S-Bahn Berlin  -  Bestwig  -  Bielefeld  -  Bodensee-Neckar  -  Brandenburg  -  Braunschweig  -  Bremen  -  Bremerhaven-Nordenham  -  Bremervörde  -  Buchloe  -  Chemnitz  -  Cottbus  -  Crailsheim  -  Darmstadt  -  Dessau-Roßlau  -  Bad Doberan  -  Donauwörth-Nördlingen  -  Dortmund  -  Dresden  -  Düsseldorf  -  Eberswalde  -  Eisenach  -  Elsterwerda  -  Engelsdorf  -  Erfurt  -  Essen  -  Falkenberg  -  Finnentrop-Altenhundem  -  Flensburg  -  Frankfurt am Main  -  Frankfurt/Oder  -  Freiburg  -  Freilassing  -  Friedberg  -  Friedrichshafen  -  Fulda  -  Garmisch-Partenkirchen  -  Gera-Greiz  -  Gießen  -  Görlitz  -  Göschwitz  -  Göttingen  -  Goslar  -  Gotha  -  Gremberg  -  Güsten  -  Güstrow  -  Hagen  -  Halberstadt  -  Halle G  -  Halle P  -  Haltingen  -  Hamburg-Hbf  -  Hameln  -  Hamm  -  Hanau  -  Hannover  -  Heidelberg  -  Heilbronn  -  Heringsdorf  -  Hildesheim  -  Hof  -  Holzminden  -  Hoyerswerda  -  Husum  -  Hohenzollerische Landesbahn  -  Ingolstadt  -  Kaiserslautern  -  AKN/NBE  -  Kamenz  -  Karlsruhe  -  Kassel  -  Kempten  -  Kiel  -  Koblenz  -  Köln  -  Koethen  -  Kornwestheim  -  Landau  -  Landshut  -  Lauda  -  Lehrte  -  Leipzig  -  Leipzig Fernverkehr  -  Lichtenfels  -  Lippstadt  -  Ludwigshafen  -  Lübbenau  -  Lübeck  -  Magdeburg Hbf  -  Mannheim  -  Maschen  -  Meiningen  -  Merseburg  -  metronom  -  Startseite  -  Mönchengladbach-Neuss  -  Mühldorf  -  München-Hbf  -  München Nord  -  Münster  -  Neubrandenburg  -  Neuruppin  -  Neustrelitz  -  Niederrhein  -  Nordhausen  -  Northeim  -  Nossen  -  Nürnberg  -  Oberhausen-Osterfeld  -  Offenburg  -  Hamburg-Ohlsdorf  -  Oldenburg  -  Osnabrück  -  Ostfriesland  -  Ottbergen  -  Pankow  -  Pasewalk  -  Passau  -  Pirna  -  Plattling  -  Plochingen  -  Regensburg  -  Reichenbach  -  Riesa  -  Roeblingen  -  Rosenheim  -  Rostock  -  Rothensee  -  Saalfeld  -  Saarbahn  -  Güterverkehr Saarbrücken  -  Personenverkehr Saarbrücken  -  Sangerhausen  -  Schöneweide - Regio Berlin  -  Schwerin  -  Seddin  -  Seelze  -  Senftenberg  -  Siegen-Betzdorf  -  Soltau  -  München-Steinhausen  -  Stendal  -  Stralsund  -  Stuttgart  -  trans regio Mittelrhein  -  Treuchtlingen  -  Trier/Gerolstein  -  Tübingen  -  Uelzen  -  Ulm  -  Vacha  -  Villingen  -  Waren  -  Weiden-Schwandorf  -  Weimar  -  Weißenfels - Naumburg  -  Wernigerode  -  Wiesbaden-Mainz  -  Wismar  -  Wittenberg  -  Wittenberge  -  Worms  -  Würzburg  -  Wuppertal  -  Wustermark  -  Zeitz  -  Zittau