GDL-Ortsgruppe Hannover
Die Folge ist, dass bei der TDH nur noch die GDL-Tarifverträge angewendet werden. Für GDL-Mitglieder ändert sich also nichts. Wer
Mitglied der evg ist, kann sich nicht mehr auf deren Tarifverträge berufen. Ob sich ein evg-Mitglied auf die GDL-Tarifverträge berufen
kann, hängt von den arbeitsvertraglichen Regelungen ab.
Das gilt auch für Leistungen aus der Gemeinsamen Einrichtung der evg. Es besteht darauf kein Anspruch mehr. Das haben evg und die Deutsche Bahn Hand in Hand in einem Urteil gegen die GDL-Mitglieder bei der DB entscheiden lassen. Das entsprechende Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 1. Februar 2022 ist zwar nicht rechtskräftig, aber sofort vollstreckbar – also anzuwenden, bis gegebenenfalls eine andere Rechtsprechung ergeht.
Die TDH prüft nun die Anwendung des § 4a TVG. Wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass die GDL die Mehrheitsgewerkschaft ist – woran es keinen realistischen Zweifel gibt – erfolgt die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes. Zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung erfolgt, wird noch abgestimmt.
Die evg kann gegen die Anwendung des § 4a TVG Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Sie muss dann nachweisen,
dass sie am 21. September 2022 mehr Mitglieder als die GDL hatte.
Auch wenn die GDL nach wie vor strikt gegen das Tarifeinheitsgesetz ist und bleibt, handelt sich jedoch um geltendes Recht und das ist anzuwenden.