GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar
U.a. folgende Themen:
Das Jahr 2020 war ein schwieriges Jahr und die alles beherrschende Corona-Pandemie hat uns immer noch fest im Griff. Umso erfreulicher ist es, dass es in den meisten Betrieben zu keinen Verzögerungen bei den beamtenrechtlichen Bewertungen gekommen ist. Wird ein Beamter zur Ruhe gesetzt, muss das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zunächst prüfen, ob dieser Beförderungsdienstposten im Rahmen der Abbauverpflichtung einbehalten wird oder erneut zur Verfügung gestellt werden kann. Die so ermittelten Beförderungsdienstposten wurden stets zeitnah vom BEV freigegeben und durch die Dienstpostenvergabestellen (Dipos) weitestgehend gleichmäßig in den jeweiligen Regionen verteilt. Die GDL bedankt sich ausdrücklich für die professionelle und zügige Bewältigung der Vielzahl von Beförderungen.
Ist die Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen, können Beamte zur Kinderbetreuung bis zu 34 Arbeitstage, alleinerziehende Sorgeberechtigte sogar bis zu 67 Arbeitstage Sonderurlaub unter Weitergewährung der Besoldung erhalten.
Für Bundesbeamtinnen und -beamte Sind mit Beginn des Jahres 2021 deutliche Verbesserungen bei der Arbeitszeit in Kraft getreten. Der dbb hat seine Positionen im Rahmen der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durchgeführten Beteiligung der Spitzenorganisationen eingebracht. Erfolge wurden insbesondere bei den Regelungen zu Langzeitkonten und im Hinblick auf den Personenkreis, der pflegebedürftige nahe Angehörige betreut, erzielt.