GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1 721 Beförderungen über alle Laufbahnen hinweg ausgesprochen, womit erneut der Leistungsgedanke untermauert wurde. Mit einem Anteil von 511 Beförderungen bei Lokomotivführern wurde der Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt, sodass sich die Anzahl der noch verbleibenden Hauptlokomotivführer deutlich auf einen mittleren dreistelligen Bereich reduziert hat. Mit 839 Beförderungen haben sich die Laufbahnen der Werkmeister und der Bahnsekretäre ebenfalls erfreulich positiv entwickelt.
Der Laufrahnwechsel 2019/ 2020 nach 5 20 Eisenbahnlaufbahnverordnung wurde von den Aufstiegskandidaten trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im vorgesehenen Zeitplan ohne nennenswerte Zwischenfälle erfolgreich absolviert. Insgesamt wurden Vier Planstellen für den Aufstieg vom einfachen in den mittleren Dienst und 77 Planstellen vom mittleren in den gehobenen Dienst genehmigt. Von den 599 bewerbungsberechtigten Kollegen erreichten 255 die erforderliche Punktzahl von 58 und wurden zum Assessment-Center (AC) zugelassen. Nach Auswertung der erzielten Ergebnisse in den AC wurden die Kollegen mit dem besten Abschluss zu den Feststellungsgesprächen geladen.
Die GDL musste feststellen, dass einige Betriebe der DB noch immer die freigegebenen Beförderungsdienstposten sammeln. Damit werden hohe Einkommensverluste der betroffenen Beamten billigend in Kauf genommen. So beträgt beispielsweise die Besoldungsdifferenz zwischen einem Hauptlokomotivführer und einem Lokbetriebsinspektor je nach Erfahrungsstufe monatlich bis zu 278 Euro. Bei Verzögerungen von Beförderungen können somit schnell vierstellige Summen zusammenkommen. Die GDL verurteilt diese Vorgehensweise auf das Schärfste. Es ist absolut inakzeptabel, dass die DB Einkommensverluste ihrer zugewiesenen Beamten zulässt, nur um ihren Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Verzögerungen, weil die Leistungseinschätzungen des Bewerberkreises, schlichtweg wegen mangelnder Aktualität nicht miteinander vergleichbar sind.
Zur Erinnerung: Nach der Konzernbetriebsvereinbarung Mitarbeiterführung sollte jeder zugewiesene Beamte alle zwei Jahre bis zum 30. Juni beurteilt werden, was bei den Verantwortlichen in der Vergangenheit häufig an die Grenzen das Machbaren stieß. Hinzu kommt, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die Beurteilungen zeitlich zueinander passen müssen, was den Beurteilungszyklus nochmals verkürzte. Dennoch muss ein Konzern wie die DB personell in der Lage sein, mindestens die an sich selbst gestellten Vorgaben umsetzen zu können.
Genau das war aber mehr Wunschdenken als Realität, was häufig dazu führte, dass es zu den bereits besagten Verzögerungen im Ablauf eines Vergabeprozesses kam. Damit das BEV eine rechtssichere Auswahlentscheidung treffen kann, müssen die Leistungseinschätzungen zwingend miteinander vergleichbar sein. Ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben, sind die betroffenen Beamten anlassbezogen zu beurteilen, was notwendig ist, aber durchaus vermeidbar gewesen wäre, wenn die Verantwortlichen sich an die zeitlichen Vorgaben der Regularien in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung gehalten hätten. Dabei sind es weniger die Gruppen- und Teamleiter, die dies als erste Führungskraft zu verantworten haben, vielmehr ist die Anzahl der zu betreuenden Kollegen vielfach zu hoch bemessen. Erschwerend kommt hinzu, dass die ersten Führungskräfte häufig wegen fehlender Reserven für kurzfristig erkrankte Kollegen einspringen müssen. Dies führt zwangsläufig zu Vakanzen bei der Abarbeitung der mitunter zeitintensiven Beurteilungsgespräche. Die Gruppen- und Teamleiter sollten somit nicht zum Sündenbock gemacht werden.
Mit der Konzernbetriebsvereinbarung „mein Performance Management" in Verbindung mit der Konzernbetriebsvereinbarung Personalentwicklung (KBV PE) wurde zum 1. Januar 2021 erneut eine neue Beurteilungssystematik bei der DB eingeführt, die nunmehr alle zugewiesenen Beamten erfasst. Zukünftig ist jährlich im ersten Quartal unter Zugrundelegung des Leistungskompasses und der Leistung im Tagesgeschäft eine Gesamteinschätzung zu erstellen. Dies hat zumindest theoretisch den Vorteil, dass die Gesamteinschätzung immer aktuell ist und somit der Rechtsprechung der VG Rechnung trägt. Anders als bei den tarifbeschäftigten Kollegen ist bei den zugewiesenen Beamten die Gesamteinschätzung zwingend in einem persönlichen Gespräch durchzuführen und darüber hinaus schriftlich zu begründen, was faktisch einer Verdoppelung des zeitlichen Aufwands gleichkommt.
Es ist kein Geheimnis, dass die GDL in der Vergangenheit aufgrund der unbefriedigenden Beurteilungssituation immer wieder den Finger in die Wunde gelegt und geeignete Gegenmaßnahmen gefordert hat, um diesen haltlosen Zustand zu beenden. Sie fordert die DB erneut auf, alles zu unternehmen, um eine reibungslose Umsetzung der neuen Beurteilungssystematik zu garantieren. Es geht um nichts anderes, als um die Wertschätzung der geleisteten Arbeit, die die zugewiesenen Beamten über Jahrzehnte erbracht haben, denn eine Beurteilung ist im Grunde eine vorweggenommene Beförderung. Die GDL-Personalräte werden sehr genau hinschauen und sofort einschreiten, wenn es zu Fehlentwicklungen kommt. Darüber hinaus empfiehlt die GDL den zugewiesenen Beamten, die noch Aussicht auf eine Beförderung haben, ihre Gesamteinschätzung in dem vorgenannten Rahmen zeitnah bei ihrer Führungskraft einzufordern.
Die GDL steht Neuem immer aufgeschlossen gegenüber, aber rückblickend waren die Zweifel nicht unberechtigt. Es liegt nun am Arbeitgeber, sie zu zerstreuen. Bleiben wir gespannt!
E.P.