GDL-Bezirk Süd-West
Rechnerisch liegen die vorhandenen Arbeitstage pro Jahr zwischen 260 und 262. Der 4-jährige Durchschnitt dieser Arbeitstage diente seit jeher und in allen Tarifverträgen der GDL als Grundlage für die Berechnung der tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit. Diese ist in den jeweiligen Haustarifverträgen in Verbindung mit dem Konzernrahmentarifvertrag geregelt und somit unabhängig von den rechnerisch vorhandenen Werktagen (Mo-Fr) des jeweiligen Jahres.
Ein Abzug von 1/261 der tatsächlich geleisteten Ist-Arbeitszeit hat zur Folge, dass bereits geleistete Arbeitszeit von den Arbeitszeitkonten unserer Kolleginnen und Kollegen verschwindet. Es hat zur Folge, dass sich bei Minderleistung oder einem ausgeglichenen Arbeitszeitkonto der Übertrag (maximal 40 Stunden) um 1/261 auf das Arbeitszeit-Soll des folgenden Abrechnungszeitraums erhöht oder sich die Überstunden um 1/261 verringern. Alle daraus resultierenden Folgen wirken sich also nachteilig für unsere Kolleginnen und Kollegen aus.
Mit einem von uns bereitgestellten Musterschreiben haben nicht nur die Mitglieder der GDL die Möglichkeit, Widerspruch gegen die tarifwidrige Korrekturbuchung einzulegen. Bei rechtzeitiger Abgabe wird außerdem die tarifvertraglich geregelte Ausschlussfrist gewahrt. Musterschreiben erhaltet Ihr bei der GDL-Fraktion im Betriebsrat oder vom GDL-Bezirk Süd-West.
Bei Ablehnung des Widerspruchs empfehlen wir jedem GDL-Mitglied einen Antrag auf Gewährung von Berufsrechtsschutz beim zuständigen GDL-Bezirk zu stellen.
Für Rückfragen stehen Euch die GDL-Betriebsräte und der GDL-Bezirk zur Verfügung.
Widerspruch-Musterschreiben: Geltendmachung Ansprüche (Die Länderbahn)
https://www.gdl.de/uploads/Bezirk-SW/2023_02_09_Muster_Laenderbahn.pdf
Widerspruch-Musterschreiben: Geltendmachung Ansprüche (vlexx GmbH)
https://www.gdl.de/uploads/Bezirk-SW/2023_02_09_Muster_vlexx.pdf
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Bezirk Süd-West + Kaiserring 14-16 + 68161 Mannheim + E-Mail [email protected]