GDL-Bezirk Süd-West
Eine verbindliche Dienstplangestaltung, eine durchschnittliche 5-Tage-Woche (38 Stunden), Mindestanrechnung von sechs anstatt drei Stunden, Ruhe spätestens nach 6 Tagen, keine geteilten Schichten, Vollanrechnung von Fahrgastfahrten, mindestens 36 bzw. 48 Stunden Ruhe und 1x Monat ein langes 60-Stunden-Wochenende findet man ausschließlich im Tarifvertrag der GDL. Der angebliche Mehrwert von mehr Urlaub wird durch die Mindestnormen an Dienstplänen, Fristen und Verbindlichkeiten schnell zum Minusgeschäft.
Im Grundgesetz ist die Koalitionsfreiheit klar geregelt. Jeder hat somit ein grundgesetzliches Recht darauf, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren. Im Umkehrschluss hat die Gewerkschaft dann die Pflicht, innerhalb ihres Organisationsbereiches die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen und ökologischen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und fördern. Mehrheiten im Betrieb spielen eine nachrangige Rolle!
Hier stehen Mitglieder der GDL nicht nur mit dem Arbeitgeber im Konflikt. Auch die Vertreter der Haus- und Einheitsgewerkschaft haben mächtig Angst um ihren Einfluss und versuchen alles, um die GDL und ihre Mitglieder zu diffamieren. Dabei ist jedes Mittel recht, um die persönlichen Vorteile weiter zu verteidigen.
Anstatt die Interessen ihrer eigenen Mitglieder ernst zu nehemen, wird lieber eine Lok „geschmückt“ und es werden Aushänge für und im Ton des Arbeitgebers veröffentlicht.
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Bezirk Süd-West + Kaiserring 14-16 + 68161 Mannheim + E-Mail [email protected]