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GDL-Bezirk Süd-West



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Betriebliche Altersvorsorge bei der SWEG

Aushang - 06.07.2022

2022 07 06 betr Altersvorsorge SWEG 001
Lügen haben kurze Beine! Die GDL wird in den kommenden Tarifverhandlungen sicher keinen Bezug auf andere Tarifverträge wie den ETV nehmen. Soweit ist die Aussage im Aushang Tarifinfo 1 noch richtig. Allerdings ist es der GDL freigestellt zu allen Themen Forderungen zu stellen. Genauso verhält es sich z.B. mit dem Thema: „Betriebliche Altersvorsorge“

Hier ein Auszug aus dem Forderungsschreiben der GDL an die SWEG:

14. Erhöhung des Arbeitgeberanteils für die AGbAV für die Arbeitnehmer der SBS auf das Niveau gem. § 8 Abs. 1 Rahmen-ZugTV SWEG.

Für die originären Arbeitnehmer der SWEG soll es bei den bestehenden Regelungen zur bAV bleiben (PKDE – A 2000).

Anders als in den Aushängen einer anderen Gewerkschaft verkündet, wird es im GDL Tarifvertrag keine Verschlechterungen geben.
Im Gegenteil z.B. die Arbeitszeitregelungen im Rahmen-ZugTV SWEG der GDL nehmen einen großen Rahmen ein. Diese sucht man im ETV vergebens.
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bess´res findet


Für Rückfragen stehen Euch die GDL-Betriebsräte, GDL-Ortsgruppen und wir als Bezirk selbstverständlich zur Verfügung.

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Bezirk Süd-West
Kaiserring 14-16
68161 Mannheim
Tel. 0621 9760 7760
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