GDL-Bezirk Süd-West
Vordruck Tarifbindungserklärung 2021
Nur durch die Verankerung der Tarifbindung auf Ihr Arbeitsverhältnis ist sichergestellt, dass Sie Ihre Rechtsansprüche auch gewährt bekommen oder – wenn Ihnen der Arbeitgeber diese verweigert – auch durchsetzen können.
Sollte der Arbeitgeber – wie teils in der Vergangenheit geschehen – Ihnen einen Änderungsvertrag zu Ihrem Arbeitsvertrag anbieten oder den Abschluss eines Änderungsvertrages gar zur Bedingung für die Umsetzung der Tarifbindung machen, raten wir Ihnen ausdrücklich davon ab, einen solchen Änderungsvertrag zu unterschreiben.
Tarifverträge wirken zwischen den Tarifgebundenen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – unmittelbar und zwingend. Das regelt das Tarifvertragsgesetz. Dem Arbeitgeber obliegt dabei die sogenannte „Durchführungspflicht“ des Tarifvertrages. Dieser Pflicht muss er ohne Vorbehalte oder Einschränkungen nachkommen. Er kann sich nicht entziehen.
Die Abgabe der umseitigen Erklärung genügt also. Sie gilt ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber von dieser Erklärung Kenntnis nehmen kann – in der Regel also, sobald sie bei ihm eingetroffen ist.
Herzliche Grüße,
Ihre GDL