GDL-Bezirk Nord
Die Ablehnung bezog sich zum Beispiel auf:
• die Erhöhung der Einweiserzulage und
• der Verpflegungspauschale,
• die Erhöhung der Überzeitzulage und
• eine Qualifizierungszulage für Arbeitnehmer, die sowohl als Lokomotivführer wie auch als Fahrdienstleiter eingesetzt werden können.
Außerdem lehnt es der Arbeitgeber ab, auf Befristungen von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund zu verzichten.
Lösungen erscheinen beispielsweise bei Verbesserungen beim Urlaub und bei Zusatzurlaub für Nachtarbeit möglich, oder bei einigen Punkten in den Arbeitszeitregelungen.
Zwar wäre es schön, wenn es greifbare Ergebnisse gegeben hätte. Dennoch ist ein solcher Verhandlungsstand kein Anlass zur Frustration. Der wäre erst gegeben, wenn der Arbeitgeber beim Doppeltermin am 17. und 18. Januar 2022 in Hamburg erneut nicht konkret wird. Das aber ist nicht zu erwarten.