GDL-Bezirk Nordrhein-Westfalen (NRW)
Der GDL Tarifvertrag lässt mit seinen Schutzregeln betriebliche Planungsmodelle wie die bei der Eurobahn bekannten „A- oder B-Rollen“ zu. Wer anderes behauptet, will euch entweder gezielt falsch informieren, oder hat einfach keinerlei Ahnung. In beiden Fällen keine gute Wahl als Betriebsratsmitglied!
Wie bisher, können GDL Mitglieder weiterhin alle Schutznormen der GDL Planungsregeln nutzen oder auf eigenen Wunsch hin teilweise oder ganz flexibel verplant werden. Deswegen war und ist die B-Rolle möglich. Neu ist nun ab 2023, dass in der B-Rolle mehr Infos im Jahresplan geplant werden müssen: z.B. Dispoblöcke oder Dispofenster und mehr Ruhetage. Diese können natürlich auch eure Wunschlagen berücksichtigen. Hierzu muss der Betriebsrat die konkrete betriebliche Ausgestaltung mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Hier hapert es bisher zu eurem Nachteil! Warum der Betriebsrat sich mit seiner Mehrheit stur stellt, bleibt alleine sein Geheimnis. Vielleicht ist es Unwissenheit, da Mitglieder „freie Listen“ keine Möglichkeit für gewerkschaftliche Tarifvertragsschulungen haben. Im Gegensatz zum Arbeitgeber hat der Betriebsrat bis heute keinerlei Kontakt mit der GDL aufgenommen, um ggf. vorhandene Fragestellungen zu den tarifvertraglichen Planungsgrundsätzen im Zusammenhang mit A- und B-Rolle aufzuklären. Der Arbeitgeber hat das Wissen, dass es geht… der Betriebsrat auch?
Lasst euch nicht verunsichern! Die GDL steht wie immer für gute Tarifverträge!