GDL-Bezirk Mitteldeutschland
1. In jeglichen Angelegenheiten eines Mitgliedes oder dessen Angehörigen, in denen eine eventuelle Rechtsschutzgewährung durch den GDL-Rechtsschutz Arbeits- und Sozialrecht oder den daneben bestehenden Familienrechtsschutz in Betracht kommen könnte, ist hinsichtlich einer eventuellen Rechtsschutzgewährung bzw. der Übernahme von Kosten derselben zuerst die GDL-Bezirksgeschäftsstelle in Halle zu kontaktieren, um zu prüfen, ob eine Rechtsschutzgewährung über die GDL möglich ist.
Schließlich besteht im Rahmen des oben genannten Umfanges auch die Möglichkeit, sich kostenlos in der GDL Bezirksgeschäftsstelle in Halle/S. oder in den Geschäftsstellen der Landesbünde des DBB in Magdeburg bzw. Dresden zu festgelegten und individuell vereinbarten Beratungsterminen rechtlich beraten zu lassen. Die entsprechenden Termine können in der Geschäftsstelle erfragt werden.
2. Zu diesem Zwecke ist zu beachten, dass das von vornherein möglichst das richtige Antragsformular (siehe dazu weitere Ausführungen nachfolgend und unten) ausgefüllt sowie von den beantragenden Mitgliedern unterschrieben wird.
Für Rechtsschutzsachen in Arbeits- und Sozialrechtsangelegenheiten ist das weiße Formular zu verwenden; für Angelegenheiten des Familienrechtsschutzes sind die blauen Formulare zu verwenden.
Bei letzteren Anträgen (blaue Formulare) ist zusätzlich der Stempel und die Unterschrift der Ortsgruppe und die Unterschrift des/der Ortsgruppenvorsitzenden erforderlich.
Hat das Mitglied den über den Basis-Familienrechtsschutz hinausgehenden Rechtsschutz abgeschlossen (das sogenannte “Multi-Rechtsschutz-Paket”), so sollte dieses auf dem Antrag ebenfalls vermerkt werden, da in diesen Fällen der Rechtsschutzumfang ein anderer ist bzw. auch eine andere Kostenverteilung (keine Selbstbeteiligung für das Mitglied) erfolgt.
Die Anträge sind über die jeweiligen Ortsgruppenvorsitzenden oder die GDL-Bezirksgeschäftsstelle zu erhalten.
3. Sämtliche Rechtsschutzanträge sind entweder vom beantragenden Mitglied selbst oder durch die Ortsgruppenvorsitzenden unverzüglich an die GDL-Bezirksgeschäftsstelle nach Halle und nicht direkt an den dbb oder eine der beteiligten Versicherungen oder etwa an die GDL-Hauptgeschäftsstelle / Hauptvorstand zu senden.
4. Für die Verwendung der Rechtsschutzanträge gilt:
5. Sollte eine Angelegenheit eines Mitgliedes nicht vom Rechtsschutz umfasst sein, so kann, zwecks weiterer Vermittlung und Hilfe, auch die GDL-Bezirksgeschäftsstelle kontaktiert werden.
6. In jedem Falle sollten die Mitglieder im eigenen Interesse sich bei anstehenden rechtlichen Auseinandersetzungen rechtzeitig um eine Rechtsschutzgewährung durch die GDL zu bemühen und nicht erst "auf den letzten Drücker", will heißen; kurz vor Ablauf relevanter Fristen (z. B. bei Fristsachen wie Kündigungsschutzklagen; Zahlungsforderungen o. ä.) oder gar erst danach aktiv werden.
7. Weiterhin ist es seitens der Mitglieder, gerade weil die GDL zum Zwecke des Rechtsschutzes für ihre Mitglieder eigene Rechtsabteilungen unterhält, zu vermeiden, sofort und ohne vorherige Absprache mit der GDL kommerzielle Rechtsbeistände (externe Rechtsanwälte etc.) aufzusuchen, und erst im Nachhinein über die Rechtsschutzgewährung die Übernahme der Kosten durch die GDL zu erreichen zu suchen, denn eine solche wird in der Regel nicht gewährt.
Liegt eine solche nicht vor, so kann der Rechtsschutz versagt werden. Jedes Mitglied ist daher schon im eigenen Interesse verpflichtet, seine laufenden Beitragszahlungen und deren Höhe fortlaufend zu überprüfen und etwaige Veränderungen der Bezirksgeschäftsstelle anzuzeigen. Wer dieses unterlässt, läuft Gefahr, im Rechtsschutzfalle ohne eine juristische Hilfe auskommen oder diese aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirksgeschäftsstelle oder die betreffenden Ortgruppenvorsitzenden.