GDL-Bezirk Mitteldeutschland
Bis die dauerhafte berufsbedingte „Fahrdienstuntauglichkeit“ vorliegt, dauert es ca. 2 Jahre. Danach wirkt der GDL Kündigungsschutz für ein weiteres Jahr, gemäß „Tarifvertrag über besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdienstuntauglichkeit“, FDU-TV-GDL für Lokomotivführer und Zugbegleiter.
Nach Ablauf von ca. 3 Jahren kann der Betroffene einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gemäß FDU-TV GDL beanspruchen. Oder er entscheidet sich, einen Neuorientieungsvertrag bei der DB JobService (Arbeitsamt der Bahn) abzuschließen.
Beschäftigungssschutz der evg bedeutet, dass der Betroffene ein Angebot zu DB JobService erhält und nun Konzernweit zumutbare Tätigkeiten annehmen muss! Plötzlich wird für einen Facharbeiterberuf jede andere geringerwertige Tätigkeit und ein Arbeitsplatzangebot deutschlandweit zumutbar, „Überlandverschickung“!
Lehnt nun der Betroffene diesen „Zumutbaren Arbeitsplatz“ ab, kann er personenbedingt, wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gekündigt werden. Danke, super Regelung von der evg.
Also evg, wer die Kolleginnen und Kollegen belügt, bekommt eine „Lange Nase“!