GDL-Bezirk Mitteldeutschland
Bei der Antragstellung auf Gewährung von Rechtsschutz, welche mit dem Dienst- / Beschäftigungsverhältnis zu tun hat, ist im Vorfeld die Kontaktaufnahme zur Bezirksgeschäftsstelle notwendig, da der Bezirksvorsitzende den Antrag mit seiner Unterschrift und dem Stempel des GDL-Bezirks zu versehen hat und Aktenzeichen anzulegen sind. Für Rückfragen steht Ihnen hierzu unsere Bezirksgeschäftsstelle unter
zur Verfügung.