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Sonderurlaub zur Betreuung der Kinder oder der Pflege der Angehörigen
GDL Aktuell - Voraus - 28.01.2021
Ist die Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen, können Beamte zur Kinderbetreuung bis zu 34 Arbeitstage, alleinerziehende Sorgeberechtigte sogar bis zu 67 Arbeitstage Sonderurlaub unter Weitergewährung der Besoldung erhalten. © Adobe Stock/Bluedesign
Müssen zugewiesene Beamte die Betreuung ihrer Kinder oder die Pflege ihrer Angehörigen aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen von Betreuungseinrichtungen selbst organisieren, haben sie Anspruch auf Sonderurlaub, wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen.